Eine Studentin aus dem Landkreis gab nicht ihr ganzes Erspartes an und erhielt Bafög-Leistungen zu Unrecht. Dafür kommt sie mit 25 Sozialstunden davon.
stephan herbert fuchs
Sie hatte rund 7000 Euro Vermögen verschwiegen und deshalb 330 Euro an Bafög-Leistungen zu Unrecht erhalten. Das ist ganz klar ein Betrug, meinte die Staatsanwaltschaft und klagte deshalb eine 20 Jahre alte Studentin aus dem Kulmbacher Landkreis an. Weil die angehende Lehrerin den Schaden aus eigenen Mitteln längst wiedergutgemacht hatte, stellte Jugendrichter Christoph Berner das Verfahren nach nicht einmal einer halben Stunde Verhandlungsdauer ein. Die junge Frau muss allerdings bis November 25 gemeinnützige und unentgeltliche Arbeitsstunden nach Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung leisten.
Auch kleine Ungenauigkeiten können eine große Auswirkung haben, vor allem dann, wenn es um den ungerechtfertigten Bezug staatlicher Gelder geht.
Rund 4500 Euro gab die Frau in ihrem zusammen mit der Mutter ausgefüllten Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) an, tatsächlich hatte sie damals ein Vermögen von über 11 000 Euro auf dem Sparbuch. Trotzdem setzte sie ihre Unterschrift unter den Antrag und bekam postwendend 330 Euro ausbezahlt.
Wie genau die Behörden der Studentin auf die Schliche kamen, wurde vor Gericht nicht bekanntgegeben. Trotzdem musste die junge Frau geahnt haben, dass man ihre falschen Angaben aufdeckt. Um die wahren Vermögensverhältnisse zu verschleiern, hob sie größere Beträge von dem Sparbuch ab und kaufte davon ein Laptop, ein Handy und fuhr mit ihrem Freund in den Urlaub.
Nicht richtig durchgelesen
Sie habe den Antrag gedankenlos ausgefüllt, sagte die bislang unbescholtene und nicht vorbestrafte Studentin. Sie habe die Seiten nicht richtig durchgelesen.
Um nicht wieder etwas falsch zu machen, habe sie in der Folge keinen Antrag mehr gestellt und den Schaden in Höhe von 330 Euro sofort beglichen.
Da die Studentin im Wesentlichen noch von den Eltern unterstützt wird und sie zur Tatzeit noch Heranwachsende im Sinne des Strafrechts war, sprach sich Stefan Fürst von der Jugendgerichtshilfe des Kulmbacher Landkreises für die Anwendung von Jugendstrafrecht aus. Im Einvernehmen mit Staatsanwältin Dominique Amend und Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach stellte Jugendrichter Berner das Verfahren vorläufig ein. Leistet die 20-Jährige bis Ende November die "Sozialstunden" ordnungsgemäß ab, muss sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
Wie genau die Behörden der Studentin auf die Schliche kamen, wurde vor Gericht nicht bekanntgegeben."
Soviel zum Bankgeheimnis und der Verhältnismäßigkeit. Die Kleinen hängt man... Ein kurzer Vergleich mit Ulli Hoeneß und mir ist schlecht.