Im Zuge der Wasserrahmenrichtlinien der EU gerät auch die Itz in den Brennpunkt. In einer Stellungnahme meldet Rattelsdorf eine ganze Liste von Bedenken an.
Einstimmig verabschiedet hat der Marktgemeinderat die Stellungnahme zum Umsetzungskonzept der hydromorphologischen Maßnahmen nach den EU-Wasserrahmenrichtlininien für den Flusswasserkörper der Itz. Bürgermeister Bruno Kellner (VU) informierte, dass dies erst der Anfang eines längeren Prozesses sei.
In der Stellungnahme wird eine Vielzahl von Bedenken angemeldet. Unter anderem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Umsetzung dieses Konzeptes aufgrund der Ausarbeitung durch das Wasserwirtschaftsamt einen Umfang erreicht hat, der dem Grundgedanken der Verbesserung der Wasserqualität und biologischen Artenvielfalt teilweise zuwiderläuft. Hier müsse es grundsätzlich erlaubt sein zu fragen, ob durch die ausführende Verwaltungsbehörde eine Maßnahmenvielfalt geplant werde, die durch die europäische Wasserrahmenrichtlinie so gar nicht gefordert würden. Unter Umständen gehe es auch darum, politisch nachzusteuern, um den weiteren geforderten Flächenverbrauch zu verhindern.
Hingewiesen wird auch darauf, dass der Verlauf der Itz im Bereich des Marktes Rattelsdorf seit Jahrzehnten unangetastet und mittlerweile landschaftlich und biologisch als wertvoll zu betrachten ist. Unterstrichen wird das durch den Hinweis auf die Vorranggebiete der Itzauen. Sie sind in großen Teilen geschützt insbesondere durch Natura 2000, FFH-Gebiet und SAP-Gebiet. Solche bereits unter Schutz stehende Gebiete werden bei den beabsichtigten Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Umsetzungskonzeptes nicht mehr berücksichtigt.
Es geht um Ausgleichsflächen
Festgestellt wird, dass die Gemeinde aktuell durch die ICE-Baumaßnahme in besonderer Weise vom Flächenverbrauch beziehungsweise Ausgleich durch die Deutsche Bahn AG betroffen ist. Angenommen wird, dass bei der Umsetzung des Konzeptes weitere Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bedenken werden ebenfalls wegen vier Wasserkraftwerken an der Itz angemeldet. Hier wird befürchtet, dass es durch Niedrigwasserstand zu einer unzureichenden Auslastung der Wasserkraftwerke kommt. Das wird untermauert durch das Schreiben eines Kraftwerksbetreibers, der ebenfalls diese Befürchtungen äußert. Bemängelt wird, dass im Konzept die Auswirkungen auf die Fischerei fehlen. Deshalb wird vor der Einleitung weiterer Maßnahmen ein Gutachten der Fischereifachberatung der Regierung von Oberfranken beantragt.
Einen Interessenskonflikt gibt es eventuell wegen der gemeindlichen Kläranlage, an die zwölf Gemeindeteile angeschlossen sind. Bemängelt wird außerdem, dass für die Flächen des Flurbereinigungsverfahrens Höfen-Helfenroth, welche möglicherweise betroffen sind, bisher keine Beteiligung des Amts für Ländliche Entwicklung stattfand.