Einen versuchten Betrug sah Staatsanwalt in dem Vorgehen eines 65-jährigen Landwirts aus dem westlichen Landkreis. Der nämlich hatte ein Schriftstück an eine Versicherung aufgesetzt, in dem er davon s...
Einen versuchten Betrug sah Staatsanwalt in dem Vorgehen eines 65-jährigen Landwirts aus dem westlichen Landkreis. Der nämlich hatte ein Schriftstück an eine Versicherung aufgesetzt, in dem er davon schrieb, dass seinem Sohn das Missgeschick passiert sei, beim Holzhacken das Beil in Schräglage und gegen den Kotflügel eines Autos gebracht zu haben. Dies war aber nur eine Seite der Wahrheit.
Auf 2000 Euro lautete ein Strafbefehl, der dem Mittsechziger wegen des Verdachts eines versuchten Betrugs ins Haus flatterte. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, und so sah man sich vor Gericht. Ihm zur Seite saß Rechtsanwalt Heinrich Meyer, diesem gegenüber Staatsanwalt Alexander Brandt und im rechten Winkel zu den beiden Parteien saß die Vorsitzende Richterin Daniela Jensch.
1100 Euro gemeldet
Die ließ sich schildern, was es mit dem Vorfall vom März 2019 auf sich hatte. Hierzu gab der Beschuldigte an, dass sein noch halbwüchsiger Sohn das Auto seines Mieters beschädigt habe. Doch anders, als es sich herausstellen sollte. Es ging um rund 1100 Euro, die der Beschuldigte mit der Versicherung verrechnet wissen wollte. Doch was in dem Schreiben an die Versicherung nicht zur Sprache kam, war die Art und Weise, wie all die Kratzer und vor allem Dellen in den Kotflügel des beschädigten Autos kamen. Tatsächlich rührten all die Lädierungen nicht von einem einzigen unglücklichen Axthieb, sondern vor allem auch von den Ausbeulversuchen, die der Minderjährige zum Kaschieren des Schadens am Blech des Autos unternahm. Der habe all die Kratzer "ausschaben" wollen und "dabei sind noch mehr Kratzer entstanden", so der Junge während seiner Vernehmung.
Spitzfindigkeiten ausgetauscht
Ins Rollen kam das Verfahren wegen eines Mannes, der als Betreuer für den Mann mit dem beschädigten Auto auftrat. Ihm seien selbst auch Zweifel am Wahrheitsgehalt des Schreibens an die Versicherung gekommen. Vor allem fand er es verdächtig, dass der Junge beim Holzhacken den Hackstock so ungewöhnlich nah an das Auto seines Betreuten gestellt haben soll. Immer wieder kam es in dieser Situation auch zu Spitzfindigkeiten zwischen dem Beschuldigten und dem Betreuer, als diese Worte miteinander tauschten.
Ein Polizist, der auch in den Zeugenstand gerufen wurde, fand klare Worte: "Für mich war das eine Sachbeschädigung, als ob man mit dem Beil ans Auto rangegangen wäre." Auch legte der Beamte Lichtbilder vor, die das Ausmaß des Blechschadens zeigten, weshalb schwerlich von einem bloßen "Missgeschick" gesprochen werden konnte. Was schwer wiegen sollte, waren auch die Aussagen des Jungen. Der schilderte detailliert seine Bemühungen, den Schaden wieder auszubeulen.
Dass "Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt" ist, formulierte Brandt in seinem Plädoyer deutlich. Zwar hielt der Staatsanwalt dabei fest, dass der Beschuldigte bislang ein untadeliges Leben geführt hatte, doch sollte er nun nicht mehr 2000, sondern 2400 Euro fordern. "Ich habe (...) erhöht, weil keine Einsicht da ist."