Urteil im Fall Götze: Vorwürfe der Gemeinde zu pauschal

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Vor knapp vier Wochen standen sich Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (CSU/Bürgerblock) stellvertretend für die Gemeinde Wachenroth und die entlassene Verwaltungschefin Jasmin Götze vor dem Nürnberger...

Vor knapp vier Wochen standen sich Bürgermeister Friedrich Gleitsmann (CSU/Bürgerblock) stellvertretend für die Gemeinde Wachenroth und die entlassene Verwaltungschefin Jasmin Götze vor dem Nürnberger Arbeitsgericht gegenüber. Götze hatte gegen ihre Entlassung geklagt und bekam - wie bereits berichtet - Recht.

Nun liegt der Redaktion die schriftliche Urteilsbegründung vor. Hierin wird nochmals festgehalten, dass Götzes Klage "überwiegend zulässig" und "auch begründet" war. Die Kündigung wird als "sozial ungerechtfertigt und damit rechtsunwirksam" zurückgewiesen und der Klägerin ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung bescheinigt.

Die Kündigung wäre möglicherweise rechtens gewesen, hätte die Gemeinde Götze Verhaltensweisen nachweisen können, die den "Betriebsfrieden [...] nachhaltig beeinträchtigen und nachteilige betriebliche Auswirkungen haben" können. Dann "kann eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gerechtfertigt sein".

Allerdings, so die Begründung weiter, "fehlt es an einem ausreichend konkreten Sachvortrag der Beklagten, welcher die Feststellung einer Pflichtverletzung der Klägerin ermöglichen könnte". Ein "pauschaler und wertender Vortrag mit Worten wie ,Mobbing‘, ,Arroganz‘ oder ,Illoyalität‘" sei nicht ausreichend. Bemängelt werden im Urteil auch weitere pauschale Behauptungen wie eine "Eskalation" oder "Unstimmigkeiten", aus denen nicht klar hervorgehe, ob sie überhaupt auf Götze zurückzuführen seien.

Die Richter stellten zudem fest, dass es keinen Schlichtungsversuch als milderes Mittel gegenüber der Kündigung gegeben habe.

Das Urteil geht unter anderem auch auf die Anzeigen der Verwaltungschefin gegenüber dem Landratsamt ein. Dabei ging es um ihrer Ansicht nach unhaltbare Zustände im Kindergarten - unter anderem um einen unzureichenden Betreuungsschlüssel. Es könne "nicht beurteilt werden, [...] ob diese Anzeigen eine Pflichtverletzung der Klägerin darstellten". Sofern ihre Eingaben berechtigt gewesen sein sollten, "kann allein aus einer etwaigen Umgehung des Bürgermeisters und des Gemeinderats noch keine kündigungsrelevante Pflichtverletzung hergeleitet werden". Zumal Götze - so das Gericht - offenbar zumindest teilweise im Recht gewesen sei.

Auch alle anderen Punkte wies das Gericht mit der mehr oder minder gleichen Begründung ab: Den Argumenten der Gemeinde fehle es an Substanz und konkreten Angaben, sie seien zu pauschal gehalten. Zudem habe die Gemeinde versäumt, Götze abzumahnen, sollte es tatsächlich zu Verstößen oder Arbeitsverweigerungen gekommen sein.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Fazit: Die Klägerin ist "bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen". Denn noch hat die Gemeinde Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Dann würde der Prozess in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg fortgeführt.