Über Stock, Stein und das Gesetz

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Miriam Janthur, Hündin Ella und Albert Schrenker machen sich ein Bild von den Einbauten, die aus dem Wanderpfad eine illegale Downhillstrecke mit Steilkurven und Sprunghügeln gemacht hat. Foto: Rainer Lutz
Miriam Janthur, Hündin Ella und Albert Schrenker machen sich ein Bild von den Einbauten, die aus dem Wanderpfad eine illegale Downhillstrecke mit Steilkurven und Sprunghügeln gemacht hat. Foto: Rainer Lutz
Gelbe Markierungen wie am Baum links markieren die illegale Downhillstrecke im Bausenberg. Foto: Miriam Janthur
Gelbe Markierungen wie am Baum links markieren die illegale Downhillstrecke im Bausenberg. Foto: Miriam Janthur
 

Radsportler haben sich im Wald des Bausenbergs eine Downhillstrecke gebaut. Der Forstbetrieb Coburg der BaySF muss sich mit illegalen Bauten und lebensgefährlichen Versuchen von Selbstjustiz herumschlagen.

Der Wald erfüllt eine ganze Reihe von Funktionen. Eine davon ist seine Nutzung als Raum für Freizeitaktivitäten und Erholung. Dafür ist viel erlaubt. Es ist aber auch Rücksicht geboten. Albert Schrenker, Leiter des Forstbetriebs Coburg der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), nennt das Stichwort "Gemeinverträglichkeit". Was andere Besucher der Wälder in ihrer Art der Nutzung einschränkt, das ist dann eben nicht mehr gemeinverträglich. Es geht um eine Downhill-Strecke, die sich Radsportfans für ihre Erfordernisse ausgebaut haben - illegal.

"Es hat Beschwerden gegeben, die direkt an das Forstministerium gerichtet wurden", berichtet Albert Schrenker. Mit Revierleiterin Miriam Janthur nahm er die "Bauten in Augenschein". Es geht um kleine Sprunghügel, die von den Radlern aus Ästen und Erde angelegt wurden, Anböschungen mit Erde vor Baumstämmen, die es ermöglichen, mit dem Bike über den Stamm zu springen oder Kurven, die mit Erde und Ästen zu regelrechten Steilkurven ausgebaut wurden.

Die Downhiller dürften da eine Menge Spaß haben, wenn sie vom Flugplatz Brandensteinsebene durch das Waldgebiet Bausenberg hinuntersausen. In aller Regel sind die Sprunghügel etwas neben dem Weg angehäuft worden, der etwa an der Ernstquelle vorbeiführt. Die Idee, ihr Trail könnte illegal sein, scheint den Baumeistern nicht gekommen zu sein. Sonst hätten sie die Strecke wohl nicht auf einer Internet-Plattform für Wander- und Mountainbikestrecken gepostet und vor Ort durch gelbe Markierungen wie Pfeile oder Punkte ausgezeichnet.

Lieber selbst zurückbauen

Das Problem des Forstbetriebs: Ihm obliegt im Zweifelsfall die Verkehrssicherungspflicht. Für Albert Schrenker ist daher klar: "Wir können nicht anders, wir müssen dafür sorgen, dass die Sachen zurückgebaut werden." Von einer Anzeige gegen unbekannt möchte der Forstbetriebsleiter absehen. "Wir appellieren an die Leute, die das gebaut haben, dass sie es selbst wieder entfernen", sagt er.

Tun sie das nicht, wird der Forstbetrieb die Beseitigung veranlassen. Dann ist die Frage, ob nicht doch noch nach den Verursachern gesucht werden muss - es fallen ja Kosten an.

Auch gegen die "Onlinewerbung" für den Trail mit verschiedenen Routen im Bausenberg muss der Forstbetrieb vorgehen. Auf der Plattform werden die Strecken genau beschrieben und genaue Informationen inklusive GPS-Daten zur Verfügung gestellt. "Die Veröffentlichung der Trails in diesem Verzeichnis kann beim Nutzer suggerieren, dass es sich um offizielle Trails handelt. Das fördert letztlich Rechtsverstöße und Naturzerstörung", sagt Albert Schrenker. Die Trails stellten so eine Gefahr für andere Waldnutzer wie auch möglicherweise für die Radfahrer selbst dar. Daher wurde die Plattform bereits vom Forstbetrieb aufgefordert die Posts umfassend zu löschen, weil die ausgebauten Strecken gegen geltendes Recht verstoßen. Albert Schrenker nennt Naturschutzrecht, Wegerecht, Jagdrecht und das Waldgesetz. Und zudem wäre eine privatrechtliche Zustimmung des Forstbetriebs Coburg der BaySF nötig gewesen, die nicht vorliegt.

Gefährliche Selbstjustiz

Eine Anzeige wurde dann aber doch gestellt. Miriam Janthur beschreibt einen Fall von offenkundiger Selbstjustiz. Offenbar passte es jemandem nicht, dass die Radler auf dieser Strecke durch den Wald rauschen. Um ihnen den Spaß zu verderben, brachte er ein Nagelbrett an einem der Sprunghügel an. "Wir mussten da Anzeige gegen Unbekannt stellen", erklärt die Revierleiterin.

Wer so vorgeht, nimmt billigend in Kauf, dass der Radfahrer, der über dieses Brett fährt, stürzt, sich dabei schwer verletzt oder stirbt. Dieses Vorgehen dürfte in seiner Illegalität und Strafbewehrung weit über das Anlegen eines nicht genehmigten Sprunghügels hinausgehen. Denn Radfahren an sich ist im Wald erlaubt. Das Gesetz erlaubt es auf "geeigneten" Wegen. Welche Wege geeignet sind, ist für Bayern nicht so genau festgelegt wie in manchen anderen Bundesländern, man kann sich also trefflich streiten. Nur, dass es unzulässig ist, diese mehr oder weniger geeigneten Wege mit Hindernissen zu versehen, darüber lässt sich eben nicht streiten. Sie müssen weg.