Süßer Duft führt direkt zum Dealer

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21. April 2014: Die Polizei wird angerufen, in der Schweinfurter Innenstadt sei im Nachbarhaus ein lautstarker Streit im Gange. Eine Streife kümmert sich da...

21. April 2014: Die Polizei wird angerufen, in der Schweinfurter Innenstadt sei im Nachbarhaus ein lautstarker Streit im Gange. Eine Streife kümmert sich darum. Ein kleines Mädchen im Hinterhof zeigt den Polizisten, wo es immer wieder laut wird. Als sie in dem Mietshaus an der Wohnungstür klingeln und Personalien überprüfen wollen, öffnet eine Frau die Tür zu einem Zimmer, in dem ein halbes Dutzend Leute sitzt - und dem augenblicklich "starker Marihuanageruch" entströmt.
So wächst sich der Alltagseinsatz wegen eines mutmaßlichen Nachbarschaftsstreits zu einer größeren Ermittlung wegen illegaler Einfuhr von und Handels mit Rauschgift aus. Denn erstens finden die Polizisten neben den aktiven Marihuanarauchern auch 32 Gramm Amphetamin und genau so viel Marihuana vor, eine Feinwaage, Druckverschluss-Tütchen für die Portionierung der Drogen, eine Schuldnerliste, sowie 1300 Euro. Dies alles rechnen sie einem 47-jährigen Maler und Verputzer - ein alter Bekannter in Sachen illegaler Betäubungsmittelhandel - der das mit Marihuanaduft geschwängerte Zimmer gerade als Gast des Mieters in Beschlag haben soll.


Cannabis kam per Post

Noch brisanter ist sein Handy-Chat-Verlauf: Der legt nahe, dass sich der 47-Jährige von seiner damals in Spanien lebenden Freundin kurz davor jeweils 176 Gramm (im Februar) und mindestens 168 Gramm Cannabisprodukte auf dem Postweg zuschicken ließ. Davon jedenfalls geht die Anklage aus. Sie wirft dem 47-Jährigen illegalen Handel mit Rauschgift in nicht geringen Mengen in drei Fällen sowie unerlaubte Einfuhr der Betäubungsmittel aus Spanien nach Deutschland in zwei Fällen vor. Verhandelt wird vor dem Schöffengericht Schweinfurt. Auf jeden der beiden Einfuhrfälle stehen zwei Jahre Haft als Mindeststrafe.
Dem Angeklagten stehen ein Pflichtverteidiger aus Schweinfurt und eine Wahlverteidigerin aus Würzburg zur Seite. Letztere will per Antrag schon die Verlesung der Anklage verhindern, weil der Tatvorwurf auf Vermutungen statt Beweisen basiere. "Erstaunlich, was für Anträge gestellt werden", sagt der Staatsanwalt und beantragt die Zurückweisung. Eine Anklage, die zur Hauptverhandlung zugelassen worden sei, sei auch zu verlesen. Genau so lautet der Beschluss des Gerichts.
Dann will die Wahlverteidigerin die Reihenfolge der Zeugen ändern lassen, wegen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes. Der Staatsanwalt: Dazu gebe es keine Vorschrift. Beschluss: Die Reihenfolge bleibt, das Gericht könne selbst beurteilen, ob ein vor anderen Zeugen aussagender Polizist eigene Wahrnehmungen, Aussagen Dritter oder Schlussfolgerungen wiedergibt, so der Vorsitzende. Eine Zeugin sagt über Päckchen, die von der Freundin des Angeklagten aus Spanien an ihre Adresse geliefert worden sein sollen, nichts aus. Fortsetzung folgt. fan