Der Markt Weisendorf spart gewaltig - beim Stromverbrauch, den Energiekosten und beim CO2 -Ausstoß. Der Grund dafür ist die weitere Umrüstung von 56 Leuchte...
Der Markt
Weisendorf spart gewaltig - beim Stromverbrauch, den Energiekosten und beim CO2 -Ausstoß. Der Grund dafür ist die weitere Umrüstung von 56 Leuchten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, die Leuchten im Drosselweg, Finkenweg, Flurstraße, Meisenweg, Meisterweg und in der Siedlerstraße sowie der Alten Burg im Ortsteil Reuth auf die energieeffiziente LED-Technik umzurüsten.
"Damit liegt die Stromeinsparung bei rund 2044 Euro im Jahr beziehungsweise etwa 68 Prozent bei gleichzeitiger Erneuerung der Lampenköpfe", erklärte Bürgermeister Heinrich Süß dazu. Derzeit verbrauchen die 56 Leuchten im Jahr 15 600 KWh mit rund 3120 Euro bei einem Strompreis von 20 ct/kWh. Nach der Umrüstung vermindert sich der Verbrauch auf 5377 kWh und die Stromkosten betragen bei 20 ct/kWh dann 1075 Euro.
Wie der Bürgermeister weiter erläuterte, wurde bei der Kalkulation die Reduzierschaltung von 22 bis 5 Uhr bereits berücksichtigt.
Außer der Alten Burg werden die 40 Leuchten auf Schréder Teceo 1 mit LED 38 Watt umgerüstet und in der Straße Alten Burg im Ortsteil werden Schréder Teceo 1 mit 26 Watt montiert. "Warum 38 Watt in Weisendorf und in Reuth nur 26 Watt?", fragte Stefan Groß (FW). "Deswegen wird es in Reuth nicht dunkler als in Weisendorf. Das ist wegen des Abstands der Straßenleuchten und ist genau berechnet", beantwortete der Bürgermeister.
Rabatt nutzen
Die Investitionskosten belaufen sich beim Umbau der 56 Leuchten auf 25 540 Euro, bei Beauftragung bis zum 31. Mai wird ein Nachlass von 1277 Euro gewährt. "Den Rabatt nehmen wir natürlich mit", meinte der Bürgermeister, und der Ausschuss stimmte dem Umbau ohne weitere Diskussion zu.
Der Ausschuss musste auch noch über Bauanträge beschließen, so zum Beispiel über den Neubau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Oberlindach. Da die Erschließung mit Wasser und Kanal gesichert ist und auch die Nachbarn einverstanden sind, steht dem Bauvorhaben nichts mehr im Weg.
Einem Antrag auf eine Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte und einem Carport im Gewerbegebiet-Ost wurde nur zum Teil entsprochen. Wie der Bürgermeister erläuterte, ist das geplante Vorhaben verfahrensfrei, überschreitet jedoch die Baugrenzen und beeinträchtigt die festgelegten grünordnerischen Festsetzungen. Zudem sei eine Beteiligung der Nachbarn durchzuführen. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass der Carport innerhalb der festgelegten Baugrenzen liege und eine Befreiung nicht erforderlich sei. Allerdings müssten aufgrund der Größe des Carports die Voraussetzungen für eine Verfahrensfreiheit noch abschließend geklärt werden. Falls ein Bauantrag eingereicht werde, könne jedoch eine Behandlung im Freistellungsverfahren erfolgen.
Deshalb wurde für die Gartenhütte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und von den grünordnerischen Festsetzungen erteilt. Für den Carport könne eine Befreiung erst erteilt werden, wenn ein deckungsgleicher Bauantrag eingereicht und im Freistellungsverfahren behandelt werde.