Eine am 1. Juli in Kraft getretene neue Rechtslage soll die Zahl der Spielhallen eindämmen. Doch an der seit 2012 gleichbleibend hohen Zahl der Glückspielkonzessionen und Casino-Standorte in Forchheim ändert das nichts.
Andreas Oswald
Heißt es nun für die großen Spielhallen "nichts geht mehr", seitdem Anfang des Monats Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten sind? Danach müssen zum Beispiel Mindestabstandsflächen von 250 Metern zwischen den Casino-Standorten eingehalten werden. Nein:
Forchheim wird weiterhin mit 21 Glücksspielkonzessionen und sieben Casino-Standorten seine vergleichsweise hohe Spielhallendichte behalten und damit noch immer im bayernweiten Ranking auf Platz 16 von 224 untersuchten Kommunen stehen.
Die Gründe dafür erläutert Klaus Backer vom Ordnungsamt: Den Glückspielstaatsvertrag gebe es seit 2012. Der besage, dass es bei Neugründungen von Spielhallen nicht mehrere Betriebe unter einem Dach geben dürfe. Zudem lege der Vertrag fest, dass der Abstand von einer Spielhalle zur anderen 250 Meter betragen müsse. Darüber hinaus würden vom Betreiber Maßnahmen zum Spielschutz gefordert - darunter auch Personalschulungen zur Erkennung und Beratung von spielsüchtigen Kunden.
Härtefallregelung bis 2021
Die bestehenden Spielhallen, so erklärt der Ordnungsamtschef, "hatten bis 30. Juni einen festgeschriebenen Bestandsschutz. Wegen langfristiger Mietverträge und auf Grund des eingestellten Personals hätten die Betreiber jedoch Härtefallanträge stellen können, die sie von den jetzigen Regelungen befreien - bis zum Auslauf des Staatsvertrages im Jahre 2021. "Wie die rechtlichen Rahmenbedingungen danach sein werden, wissen wir noch nicht", räumt Backer ein.
In Forchheim seien von allen Spielhallenbetreibern Härtefallanträge mit der geforderten Begründung eingereicht worden. Dabei gebe es zwei Möglichkeiten, erklärt der Ordnungsamtschef: Die "quantitative" Härtefallbegründung mit entsprechenden Maßnahmen - hierbei müssen Betreiber eine Reduzierung der Spielgeräte nachweisen - oder die "qualitative" Härtefallbegründung". Dabei gehe es um eine Änderung der Sperrzeiten von beispielsweise drei auf sechs Stunden, besseren Spielerschutz und eine Zutrittserlaubnis erst ab 21 Jahren. "Unsere Hallenbetreiber haben sich ausnahmslos für qualitative Maßnahmen entschieden", betont Klaus Backer. "Wir haben die Anträge ordnerweise geprüft und konnten den jetzigen Betreibern bis 2021 entsprechende Befreiungen erteilen". Dann , so der Ordnungsamtsleiter, "werden die Karten neu gemischt".
Skepsis bei der Suchtberatung
Stephanie Rost von der Beratungsstelle für Glückspielsucht bei der Caritas in der Birkenfelder Straße 15 zeigt sich skeptisch: Ob sich für Menschen, die ihren Hang zum Glückspiel nicht mehr im Griff haben, etwas verbessere, bleibe abzuwarten, erklärt sie . Durch die Härtefallregelungen, die für den Altbestand an Spielhallen gelten, ändere sich an der bestehenden Spielhallendichte zunächst nichts, gibt Stephanie Rost zu bedenken. Außerdem verzeichneten Online-Sportwetten und Wettbüros einen ungebrochenen Boom. Forchheim bleibt Zockerhochburg: "131 Einwohner pro Spielgerät , das ist schon ziemlich heftig", stellt Jürgen Trümper fest. Der Geschäftsführer des Arbeitskreises gegen Spielsucht, mit Sitz in Unna, verweist auf die neueste Erhebung, wonach Forchheim deutschlandweit bei der Spielhallendichte unter 1387 vergleichbaren Kommunen auf Platz 43 rangiere.
Neues Gastroformat
Trümper sieht zwei Gefahren beim modernen Glücksspiel: Das "Casino" werde durch Online-Wetten quasi ins Haus transportiert und erreiche problemlos ein sehr junges Publikum, das mit dem Internet "sozialisiert" worden sei.
Das andere Problemfeld seien die Spielautomaten in der Gastronomie. Die Zeiten, als es hier einen Zusammenbruch gegeben habe, seien längst vorbei. Seit 2014 steige die Spielgerätezahl in Kneipen wieder an - auf Grund eines neuen Gastroformates. Hiezu zählen beispielsweise die sogenannten Sport-Bistros, erklärt Jürgen Trümper: "Eine Scheingastronomie, bei der das Glücksspiel im Vordergrund steht und die gastronomische Leistung eine Nebenrolle spielt". Diese Einrichtungen seien von den neuen Regelungen nicht betroffen. Da gebe es beispielsweise keine Abstandsgebote, betont Jürgen Trümper.