Sonderregel endet

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Ein Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II vom Jobcenter ist ab September wieder erforderlich.

Kunden, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, mussten aufgrund des vom Gesetzgeber im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Sozialschutzpaketes I keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Leistungen, die bis einschließlich 30. August 2020 bewilligt waren, wurden automatisch verlängert. Diese Sonderregelung läuft nun aus: Kunden, deren Bewilligungszeitraum am 31. August 2020 oder später endet, müssen einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, teilt das Landratsamt mit. Dieser muss rechtzeitig im Jobcenter eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es "erheblich" ist. "Erheblich" ist ein Vermögen, wenn es 60 000 Euro sowie 30 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heiz- und Nebenkosten erkennt das Jobcenter in der vollen Höhe an. Diese erleichterten Zugangsvoraussetzungen gelten jeweils für sechs Monate. Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten wieder die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur auf Einladung oder nach Terminvereinbarung unter Telefon 09561/705-225 möglich. Die Mitarbeiter des Jobcenters sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr telefonisch sowie unter den auf der Homepage www.jobcenter-coburg-land.de zu findenden Kontaktdaten zu erreichen. Eine Online-Übermittlung von Anträgen und Unterlagen ist möglich unter www.jobcenter.digital.de. red