Sohn stiehlt Tresor des eigenen Vaters

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Solch ein Verbrechen ereignet sich nicht alle Tage. Ein Vater wurde von seinem eigenen Sohn bestohlen. Der hatte es aber nicht nur auf Bargeld abgesehen, so...

Solch ein Verbrechen ereignet sich nicht alle Tage. Ein Vater wurde von seinem eigenen Sohn bestohlen.
Der hatte es aber nicht nur auf Bargeld abgesehen, sondern gleich auf einen ganzen Tresor. In der Nacht vom 6. auf den 7. April diesen Jahres stieg der Angeklagte durch das Badezimmerfenster in das Haus seines Vaters ein, hebelte dessen Tresor mit einem Brecheisen heraus und nahm ihn samt Inhalt mit. In dem Safe befanden sich unter anderem Fahrzeugbriefe, Autoschlüssel sowie Sparbücher im Wert von mehreren Tausend Euro und ein wenig Bargeld.


Wohnung liegt im ersten Stock

Der 26-Jährige bestritt die Tat. Er sei zum Zeitpunkt des Einbruchs bei der Familie einer Freundin gewesen. Die Mutter der Freundin gab an, spätestens um 21 Uhr die Haustür zuzusperren - und nur sie habe den Schlüssel. Da die Wohnung im ersten Stock liegt, könne sie sich nicht erklären, wie der junge Mann das Haus hätte verlassen können.
Schon seit längerer Zeit hatten Vater und Sohn kein gutes Verhältnis. Der 26-Jährige wohnte zwar mehrere Jahre mit im Haus, doch aufgrund immer wieder auftretender Streitereien zog er im März diesen Jahres aus. Daraufhin ließ der Vater das Schloss austauschen.
Der Sohn hatte also keine Erlaubnis, in das Haus zu kommen. Des Weiteren belastete der Vater seinen Sohn mit der Aussage, dieser habe den Tresor schon einmal ausgehebelt, ihn dann allerdings stehen gelassen, da er ihn nicht habe öffnen können.
Obwohl der Angeklagte den Einbruch bis zum Schluss bestritt, wurde er verurteilt. Die zahlreichen Fingerabdrücke am Badezimmerfenster und am Brecheisen ließen keine Zweifel, dass der junge Mann, dem kein Pflichtverteidiger gestellt worden war, die Tat begangen hat.


Das Urteil

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Carolin Regensburger, forderte aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie 150 Sozialstunden. Das Urteil von Richterin Sieglinde Tettmann lautete auf elf Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt, der Verurteilte muss zudem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.