"Sie lernen es nicht mehr"

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Einen bunten Mix an Straftaten warf die Justiz dem 60-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg vor, der jetzt vor Gericht stand. Foto: Matthias Hoch
Einen bunten Mix an Straftaten warf die Justiz dem 60-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg vor, der jetzt vor Gericht stand.  Foto: Matthias Hoch

Gleich zwei Anklageschriften wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Drogenbesitzes und Besitzes illegaler Waffen lagen gegen einen 60-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg vor. Dennoch kam er um eine Haftstrafe herum.

Die "Troglauer Buam" haben beim Frühlingsfest 2017 in Burgebrach gerade ihre Instrumente zur Seite gelegt. Es ist kurz vor ein Uhr nachts. Da macht sich Herbert L (Name geändert) auf den Heimweg Richtung Osten. Am Ortsausgang wird der 60-Jährige von einer Polizeistreife kontrolliert. Weil er keinen Führerschein vorweisen kann, soll er diesen später nachreichen.

Also taucht der Rentner knapp zwei Wochen später im Präsidium in Bamberg auf. Mit dabei hat er eine britische "Driving License". Die hatte er sich im Internet bestellt und dafür rund 1800 Euro zusammengespart. Ein Aufenthalt jenseits des Ärmelkanals oder eine Fahrprüfung war nicht vorgesehen. "Eine keinesfalls seriöse Firma," so ein Polizeibeamter.

Gut gemachte Fälschung

Auf Nachfrage beim Landeskriminalamt, das die englischen Kollegen um Rechtshilfe bittet, stellt sich das "Dokument" als gut gemachte Fälschung heraus. Der Drahtzieher, der bundesweit solche angeblichen "EU-Führerscheine" verkauft hatte, wurde zwischenzeitlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Als Zeuge kann er vor dem Amtsgericht Bamberg aber nicht mehr aussagen, da er bereits verstorben ist.

Was erst später auffällt: Herbert L. hat seit zwanzig Jahren keinen Lappen mehr. Immer wieder ist er aber trotzdem auf der Straße unterwegs, wird ertappt und verurteilt. "Sie lernen es nicht mehr," ärgerte sich Richterin Marion Aman.

Als die Polizeibeamten routinemäßig die Wohnung Herbert L.s durchsuchen, staunen sie nicht schlecht. Sie finden dort eine voll einsatzfähige halbautomatische Pistole der italienischen Marke Beretta und 24 Schuss scharfe Munition. "Die habe ich im Schrank eines früheren Mieters gefunden", so der Angeklagte.

Außerdem einen Stockdegen und einen Schlagstock sowie einen sogenannten "Fahrrad-Revolver". Mit diesen nicht sehr durchschlagskräftigen Waffen hielten sich Ende des 19. Jahrhunderts Radler in Belgien streunende Hunde vom Leib. "Der Revolver war gar nicht funktionstüchtig", so Rechtsanwalt Jochen Kaller (Bamberg).

Und dann tauchten auch noch zwei Drogen-Päckchen auf. Einmal rund zwei Gramm Haschisch, dann etwa dreieinhalb Gramm Marihuana und eine zugehörige Pfeife. Das habe er gegen seine schweren Schmerzen gebraucht, noch bevor er Opiate auf Rezept bekommen habe. Was da herumgelegen habe, seien Reste gewesen.

Um das Kuriositäten-Kabinett zu vervollständigen fand sich zudem die Schlangenhaut einer vom Aussterben bedrohten Königspython. Ein Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutz-Abkommen, der auch noch teuer werden kann.

Zu Lasten des Angeklagten wertete Richterin Marion Aman das umfangreiche Vorstrafenregister, in dem Verkehrs- und Drogendelikte die letzten 41 Jahre ausfüllen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Anbau, Herstellung und Besitz von, sowie Handel mit Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Munition, außerdem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dennoch blieb es, wohl zum letzten Mal, bei einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Der von multiplen Knochenbrüchen gezeichnete Angeklagte, der auf Krücken in den Gerichtssaal gekommen war, schien erleichtert, in seinem Alter nicht doch erstmals hinter Gitter zu müssen. Insgesamt ein Jahr verhängte Richterin Aman, die Herbert L. schon 2015 vor sich sitzen hatte. Als Bewährungsauflagen muss er 1000 Euro an das Frauenhaus Bamberg zahlen, weiterhin seine Drogenscreenings machen lassen und jeden Wohnsitzwechsel melden. Hält er sich die nächsten drei Jahre daran und wird nicht wieder straffällig, darf er in Freiheit bleiben. Einen echten Führerschein wird er so schnell nicht mehr bekommen. Vielleicht nie mehr.