Sechs neue Infizierte - und der Nikolaus muss draußen bleiben

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Sechs neue Corona-Infizierte meldet das Landratsamt am Dienstag, 1. Dezember. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die den Wert der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen wiedergibt, liegt bei 108,5. Akt...

Sechs neue Corona-Infizierte meldet das Landratsamt am Dienstag, 1. Dezember. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die den Wert der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen wiedergibt, liegt bei 108,5.

Aktuell sind 129 Menschen mit dem Virus infiziert, gegenüber dem Vortag gelten 39 Personen als genesen.

Insgesamt sind bisher im Landkreis Bad Kissingen 803 Coronafälle bestätigt worden. Als inzwischen genesen gelten 655 Personen. 19 Personen, die positiv auf Covid-19 getestet waren, sind gestorben. 353 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, stationär behandelt werden momentan 20 Personen.

Die Zahl der aktuell Infizierten teilt sich wie folgt auf die Altlandkreise auf: Bad Kissingen (84), Hammelburg (22), Bad Brückenau (23).

Außerdem gibt das Landratsamt dieses Mal in einer Pressemitteilung Hinweise zum Nikolaus-Tag am 6. Dezember. "Grundsätzlich ist es auch in der aktuellen Situation möglich, dass der Nikolaus den Kindern einen Besuch abstattet", sagt Landrat Thomas Bold. "Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten." So sollte darauf verzichtet werden, den Nikolaus ins Haus oder in die Wohnung zu lassen.

"Im Idealfall finden die Gespräche und auch die Geschenkübergabe im Freien oder an der Türschwelle statt", so Landrat Bold. Sollte das aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist in den Räumen ausreichend zu lüften.

Unbedingt eingehalten werden muss die AHA-Formel: Der Abstand zwischen den besuchten Personen und dem Nikolaus muss mindestens 1,5 Meter betragen, die Hygiene-Maßnahmen müssen beachtet werden, jede(r) muss eine Alltagsmaske tragen. "Das gilt auch für den Nikolaus - sein Bart ist kein Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz", betont der Landrat.

Knecht Ruprecht darf nicht mit

Für Erleichterung dürfte bei dem ein oder anderen Kind die Tatsache sorgen, dass Knecht Ruprecht heuer wohl nicht den Nikolaus begleiten wird: "Wenn die beiden nicht aus demselben Hausstand kommen, ist das nach der 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht zulässig", so Thomas Bold. Genau so wenig dürften Nachbarn oder Freunde zusätzlich eingeladen werden.

Der Landrat appelliert an die Vernunft der Familien: "Vielleicht ist es auch möglich, auf den Besuch des Nikolaus in diesem Jahr gänzlich zu verzichten." Stattdessen könne man beispielsweise Stiefel vor die Haustür stellen oder Socken in den Flur hängen, die über Nacht befüllt werden. "So kann man die Ansteckungsgefahr mindern und den Kindern trotzdem ein Lächeln ins Gesicht zaubern", so der Landrat. red