Schulumbau ab Januar 2018

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Im Heßdorfer Gemeinderat gab Architekt Mario Bodem vom Büro Ing + Arch einen Sachstandsbericht zur Generalsanierung der Grundschule Hannberg einen Sachstand...

Im Heßdorfer Gemeinderat gab Architekt Mario Bodem vom Büro Ing + Arch einen Sachstandsbericht zur Generalsanierung der Grundschule Hannberg einen Sachstandsbericht und stellte den Zeitplan vor.
Wie Bodem erläuterte, kam es wegen der relativ späten Einbindung der Fachplaner zu einer zeitlichen Verzögerung. Zwischenzeitlich wurden auch alle Rückfragen der Regierung von Mittelfranken zum gemeindlichen Zuwendungsantrag beantwortet und die Regierung stimmt der gemeindlichen Planung vollumfänglich zu.


Der Winter käme dazwischen

In Bezug auf die Terminplanung vertritt Bodem die Auffassung, dass bei einem Baubeginn im August die Jahreszeit gegen die Baumaßnahme arbeiten würde und das Bauvorhaben dann kaum winterfest gemacht werden könnte. In Abstimmung mit der Schulleitung soll daher mit den Bauarbeiten im Januar 2018 begonnen werden.
Die Entwurfsplanung wird bis Ende März erstellt sein und der Bauantrag könne Mitte April eingereicht werden. Danach wird die Ausführungsplanung erstellt. Das erste Paket der Bauarbeiten in einem Umfang von 60 bis 70 Prozent könne dann im Oktober europaweit ausgeschrieben werden. Der Abschluss der Bauarbeiten ist zum Jahresende 2019 geplant. Während der Bauzeit muss der Hort ausgelagert werden, die Gemeinde strebt eine Containerlösung an. Die abschließende Entwurfsplanung wird unter Beteiligung der Fachplaner in einer Sondersitzung des Gemeinderates Ende März/Anfang April vorgestellt und zur Abstimmung gestellt.


Kita bekommt Zuschuss

Im Kindergarten St. Marien in Hannberg müssen dringend die Abwasserleitungen saniert werden und die katholische Pfarreiengemeinschaft stellte einen Zuschussantrag an die Gemeinde Heßdorf. Die technische Lösung soll durch den Einzug von sogenannten Inlinern erfolgen und die Kosten betragen voraussichtlich rund 5300 Euro. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich um eine Investitionsmaßnahme.
Vergleichbare Maßnahmen am Kindergartengebäude hat die Gemeinde im Regelfall mit 50 Prozent der Kosten unter gleichzeitiger Festlegung eines Höchstbetrages gefördert. Der Gemeinderat stimmte für den gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kosten.