Schritt zur Standortsicherung

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Ben kommt am Dienstag in die zweite Klasse. Er übt schon mal für das "digitale Klassenzimmer". Foto: Dieter Hübner
Ben kommt am Dienstag in die zweite Klasse. Er übt schon mal für das "digitale Klassenzimmer".  Foto: Dieter Hübner

Die Trebgaster Grundschule soll für das "digitale Klassenzimmer" fit gemacht werden.

Die Digitalisierung der Schulen ist beschlossene Sache. Im Mai hatte sich auch der Trebgaster Gemeinderat mit der Thematik befasst. Aufgrund der Vorgaben ist dafür ein Glasfaseranschluss der Grundschule unumgänglich. Deshalb wurden Bürgermeister und Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungen voranzutreiben.

Das Finanzministerium hatte bereits im Juni 2018 eine Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen aufgelegt.

Nur ein Tagesordnungspunkt

Antragsberechtigt ist der Schulverband als Träger der Einrichtung. Deshalb war die Vergabeentscheidung über den Bau eines durchgängigen Glasfaseranschlusses für die Grundschule einziger Punkt auf der Tagesordnung der jüngsten Schulverbandssitzung.

"Um die Sicherheit und die Attraktivität unserer Schule zu gewährleisten, müssen wir nicht nur das Gebäude sowohl optisch als auch funktionell auf der Höhe der Zeit halten, sondern auch für eine Ausstattung auf neuzeitlichem Niveau sorgen. Die Bausteine Glasfaser und WLAN sind deshalb für die Zukunft unabdingbare Voraussetzungen", erklärte Vorsitzender Werner Diersch einleitend.

Im Masterplan enthalten

Die Maßnahme sei im Schulverband mit Harsdorf abgesprochen und im gemeindlichen Masterplan bereits enthalten. Gemeinsam mit dem Planungsbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein wurden mittlerweile die erforderlichen Leistungen ausgeschrieben.

Der Trebgaster Schulverband beschloss nun einstimmig, den Auftrag für 55 274,25 Euro brutto - vorbehaltlich einer 90-prozentigen Förderung durch die Regierung von Oberfranken - an die Firma T-Systems International zu vergeben. Bei der Regierung in Bayreuth wird nun ein Zuschuss gemäß der Richtlinien beantragt.

Der Eigenanteil würde sich demnach auf 5527,72 Euro belaufen. Das Gremium ermächtigte die Verwaltung, nach Eingang des Zuwendungsbescheides oder der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns alle notwendigen vertraglichen Dinge einzuleiten.