Die Klage eines 76-jährigen Rentners aus dem Landkreis Kronach, der in der vergangen Woche vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth seinen entzogenen Waffenbesitzkarte und seine acht Gewehre wieder haben w...
Die Klage eines 76-jährigen Rentners aus dem Landkreis Kronach, der in der vergangen Woche vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth seinen entzogenen Waffenbesitzkarte und seine acht Gewehre wieder haben wollte, wurde abgewiesen.
Der Senior wurde verdächtigt, der Reichsbürger-Szene anzugehören. Er hatte im September 2016 beim Landratsamt Kronach (wie berichtet) mit Formulierungen, die in derartigen Kreisen üblich sind, einen "Staatsbürgerschaftsausweis" beantragt.
In der jetzigen Verhandlung in Bayreuth hatte er durch seinen Anwalt mitteilen lassen, dass seine Söhne ihm die Formulare für die Antragsstellung aus dem Internet besorgt hätten. Dessen Grund war: Inhaber dieser Bescheinigung müssten keine Beiträge an die Gebühreneinzugszentrale bezahlen. Im Gerichtssaal behauptete der Anwalt, dass sein Mandant die Anträge blindlings unterschrieben habe, da er seinen Söhnen vertraue.
Wie der VG-Pressesprecher, Dietmar Lang jetzt mitteilte, habe das Gericht den Angaben und Beteuerungen des Klägers nicht geglaubt. Vielmehr sei man davon überzeugt, dass der Waffenscheinbesitzer genau wusste, was er unterschrieb. Die Folge für ihn: Der Waffenbesitzkarte werde nicht mehr erteilt. Die Munition für die Gewehre werde der Kläger in keinem Fall mehr bekommen. Der Sprecher weiter: "Die Gewehre bleiben erst mal eingezogen."