Rattelsdorf "sehr gut aufgestellt"

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Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen am Torhaus wurden im Haushalt eingestellt. Foto: Neubecker
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen am Torhaus wurden im Haushalt eingestellt. Foto: Neubecker

Der Marktgemeinderat verabschiedet einen Rekordhaushalt mit einem Gesamtvolumen von über 13 Millionen Euro.

Einstimmig verabschiedete der Marktgemeinderat einen Rekordhaushalt mit einem Gesamtvolumen von 13 335 671 Euro. Er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 8 172 317 Euro ab. Der Vermögenshaushalt hat einen Umfang von 5 163 354 Euro. "Das ist ein solider Haushalt, wir sind finanziell sehr gut aufgestellt", betonte Bürgermeister Bruno Kellner (VU). Er lobte das wachsame Auge von Kämmerer Alfred Heider und die hervorragende Arbeit im Haupt- und Finanzausschuss.
Die größte Einnahmequelle im Haushalt ist mit circa 2,31 Millionen Euro die Beteiligung an der Einkommenssteuer. Gerechnet wird mit Gewerbesteuereinnahmen von ungefähr 870 000 Euro. Die Einnahmen aus Grundsteuer A und B betragen 335 000 Euro. Die Marktgemeinde bekommt eine Schlüsselzuweisung von etwa 1,31 Millionen Euro. Zu zahlen ist eine Kreisumlage von 1,68 Millionen Euro. Die Personalkosten schlagen mit rund 2,7 Millionen Euro zu Buche.
Die größte Investition im Haushalt sind die Mittel für die Generalsanierung und den Teilneubau der Schule in Rattelsdorf. Bei dem 6-Millionen-Projekt sollen heuer gut 2,5 Millionen Euro verbaut werden. Mit rund 461 750 Euro wird eine weitere größere Summe in die Sanierungsmaßnahmen am Torhaus investiert. Ebenfalls einstimmig verabschiedete das Gremium den Stellenplan und die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020. Kämmerer Alfred Heider erklärte, dass die Anträge der Fraktionen bei der Aufstellung des Haushalts berücksichtigt wurden. Ein notwendiger Kreditbedarf könne aus den Rücklagen finanziert werden.
Andreas Eiermann (Ebinger Liste) war es wichtig, an das Zukunftskonzept seiner Liste für die Ebinger Grundschule zu erinnern. Die Haushaltsmittel würden 2018 eingestellt, bestätigte der Kämmerer. Während der Haushalt problemlos über die Bühne ging, gab es zur Einbeziehungssatzung "Medlitz Nord" längere Diskussionen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen erläuterte Diplom-Ingenieur Frank Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz. Bei der Einbeziehungssatzung soll ein Grundstück im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags erschlossen werden. Die Kosten der Planung und die Erschließung trägt der Bauherr. Nachbarn meldeten hier Bedenken wegen der Zufahrt zum Grundstück über einen Wirtschaftsweg an und befürchteten, dass sie später an den Kosten eines Ausbaus des Wirtschaftsweges als Straße beteiligt würden. Er könne die Bedenken der Anwohner verstehen, meinte Zweiter Bürgermeister Hans-Jürgen Scheerbaum (CSU) und wies auf den Rechtsanspruch des Bauherrn auf die Straßenerschließung hin. Schönfelder antwortete, dass die Erschließungspflicht per städtebaulichen Vertrag auf den Bauherrn übertragen wird. Das wird im Beschluss unterstrichen. Die Erschließung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Der Bauherr ist alleiniger Kostenträger der erforderlichen Ausbaumaßnahmen. Zur Prägung der näheren Umgebung durch landwirtschaftliche Hofstellen und Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung steht im Beschluss, dass diese Situation dem Bauherrn bekannt ist. Mit der zukünftigen Nutzung seiner Nebenanlagen wird er selber zu Emissionen beitragen. Mit zwei Gegenstimmen wurde der Satzungsbeschluss gefasst.