Die Ebracher Bevölkerung musste wegen einer Verkeimung einige Zeit das Wasser abkochen. Nun versucht man Wege zu finden, wie man solche Vorfälle künftig vermeiden kann.
Anette Schreiber
Marktgemeinderat Jürgen Ulrich (FWEU) wollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen und hakte nach: Vor kurzem waren die Ebracher Gemeindebürger gehalten, ihr Trinkwasser abzukochen - vom 23. März bis zum 6. April. Grund waren Keime. Der Marktgemeinderat diskutierte die Angelegenheit ausgiebig und kam zu zwei Ergebnissen: Einerseits war es wohl dem Zufall geschuldet, dass die Verkeimung überhaupt entdeckt worden war. Andererseits möchte man künftig Risiken vermeiden und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, eine Gülleverordnung zu erlassen.
Der Großteil der Gemeinde Ebrach bezieht sein Trinkwasser von den Flachquellen bei Winkelhof. Von dort müssen wohl irgendwie Keime ins Wasser gelangt sein. Das wurde auch nur zufällig entdeckt, im Rahmen der für alle Gemeinden vorgeschriebenen vierteljährlichen Beprobung. Unverzüglich habe man reagiert, so Bürgermeister Max-Dieter Schneider (SPD) in der Gemeinderatssitzung. Nach Maßgabe des Gesundheitsamtes wurde ein Abkochgebot erlassen und man habe die Haushalte darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Gemeinde bekämpfte die zum Teil zwei verschiedenen koliformen Keime mittels Chlorierung. Überraschenderweise wurden sie an verschiedenen Stellen nachgewiesen, bis dann Anfang April Entwarnung gegeben konnte.
Verwaltungschef Walter Hanslok bemühte eine mögliche Erklärung für den Vorfall: Am Wochenende vor der Beprobung hatte es im Gemeindegebiet heftige Niederschläge gegeben - 45 Liter pro Quadratmeter. Zuvor waren Landwirte bei der Gülleausbringung gesehen worden.
Freilich zeigte die Aussprache auch, dass die Stoffe aufgrund der spezifischen Ebracher Geologie auch aus nicht Ebracher Gebiet hierher geflossen sein können.
Drei verschiedene Schutzzonen
Rund um für die Trinkwasserförderung genutzte Quellen gibt es drei verschiedene Wasserschutzgebietszonen, wobei in den beiden engeren die Gülleausbringung total verboten ist und in der dritten nach bestimmten Vorgaben.
Wie Verwaltungschef Hanslok auf Nachfrage erklärt, werden die Grundstücke, die in den verschiedenen Schutzgebietszonen liegen, mit deren Festsetzung im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Angesichts von Landwirten, die nicht aus der Gemeinde kommen und hier Flächen pachten, fordert der Gemeinderat, dass sie vom Verpächter darüber informiert werden sollten. Insgesamt wäre das Gremium froh, die Gülleausbringung steuern zu können. Die Verwaltung wurde deswegen beauftragt, in dieser Angelegenheit Informationen einzuholen.
Freilich stellte der Bürgermeister auch klar, dass Ebrach nicht die einzige Gemeinde mit derartigen (Keim-) Problemen sei. Die ergäben sich vor allem bei Flachquellen, machte er deutlich.
Problem: Verpachtung
Zweiter Bürgermeister Detlef Panzer (CSU) stellte die Frage in den Raum, ob man es generell dulden müsse, dass "Fremde" hier ihre Gülle ausbringen. "Wenn sie die Äcker gepachtet haben," erwiderte Schneider. Werner Christel (SPD) brachte dann eine Gülleverordnung ins Spiel. "Mit der Gülle müssen wir uns was überlegen," befand auch Oliver Becker (ENL). Dass man nicht alle Bauern unter Generalverdacht stellen dürfe, wandte Reinwald Gegner () ein. Ob die jüngsten Probleme allein auf Gülle zurück zu führen sein, wollte Gerd Huber (SPD) wissen. "Es könnte auch eine tote Maus gewesen sein," stellte Bürgermeister dazu in den Raum. Ob man mit der Ausweitung des Schutzgebietes etwas verbessern könnte, wollte Antragsteller Ulrich wissen. Die aufgeworfenen Fragen sollen jetzt geklärt werden.