Der 55-Jährige Bankkaufmann ist neu im Effeltricher Gremium. Die Entscheidung, ob das Ortsoberhaupt künftig ehren- oder hauptamtlich tätig ist, wurde vertagt.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates ging es um die Rechtsstellung des Bürgermeisteramtes, um die Möglichkeiten zur alternativen Energienutzung auf gemeindlichen Gebäuden und um den Umbau eines Klassenzimmers der Schule zum EDV-Raum.
Die Sitzung begann mit der Vereidigung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes. Gemeinderat Gerd Wessels (DEL) hatte aus gesundheitlichen Gründen im September 2019 sein Mandat niedergelegt. Da seine beiden Listennachfolger den Sitz im Gemeinderat abgelehnt hatten, rückte der 55-jährige Bankkaufmann Rainer Löwe nach. Zum Nachfolger von Gerd Wessels in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich wurde einstimmig Matthias Fischbach bestellt und zu dessen Vertreter Erich Bauer (beide DEL).
In einer früheren Sitzung hatte ein Bürger angeregt, über die Rechtsstellung des Bürgermeisters in der Wahlperiode 2020/2026 zu diskutieren, d. h. darüber nachzudenken, ob ein ehrenamtlicher oder ein hauptamtlicher Bürgermeister für die Gemeinde sinnvoller sei. Dieser Anregung kam man nun nach.
Geschäftsstellenleiter Mario Kühlwein stellte detailliert dar, wie arbeitsintensiv und vielfältig die Aufgaben sind, die einem Bürgermeister obliegen, da er Chef der Verwaltung, Repräsentant der Gemeinde nach außen und Ansprechpartner für die Bürger ist. Auch abends und am Wochenende müssten Termine wahrgenommen und Projekte weitergeführt werden. Kühlwein: "Effeltrich und Poxdorf haben ehrenamtliche Bürgermeister, die zeitintensiv wie hauptamtliche Kräfte arbeiten."
Zwar besteht in Bayern nur für Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern die Verpflichtung, die Bürgermeister hauptamtlich zu beschäftigen, doch geht der Trend eindeutig in diese Richtung: Im Landkreis Forchheim haben inzwischen zwölf von 29 Kommunen einen hauptamtlichen Bürgermeister, bayernweit sind es bei den Kommunen bis 3000 Einwohner mehr als die Hälfte und bei denen mit 3000 bis 5000 Einwohnern sogar 89 Prozent.
Deutliche Mehrkosten
Allerdings sollte man bei der Frage auch die Kosten nicht aus den Augen verlieren: Die Verwaltung hat errechnet, dass nach derzeitigem Stand ein hauptamtlicher Bürgermeister die Gemeinde im Jahr rund 102 000 Euro kosten würde, ein ehrenamtlicher Bürgermeister jedoch nur 60 000 Euro. Ein Beschluss zur Rechtsstellung des Bürgermeisters obliegt dem Gemeinderat, aber auch ein Bürgerbegehren bzw. ein Bürgerbescheid sind dazu möglich.