Im Landkreis Bayreuth greift die 15-Kilometer-Regel. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis liegt derzeit über 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Landkreisbürger automatisch ein - ...
Im Landkreis Bayreuth greift die 15-Kilometer-Regel. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis liegt derzeit über 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Landkreisbürger automatisch ein - heißt: Sie dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten. Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz, sondern auch der elften Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung, die solch eine Einschränkung zwingend vorgibt. red