Promille-Unfall: Führerschein 18 Monate weg

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Das Bild, das der Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht abgab, war überwiegend das eines Mannes der mit vor der Brust verschränkten Armen seinem Prozess sch...

Das Bild, das der Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht abgab, war überwiegend das eines Mannes der mit vor der Brust verschränkten Armen seinem Prozess schweigend beiwohnte. Zu den Vorwürfen um Unfall, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer ließ der 66-Jährige seinen Verteidiger Bernd Legal sprechen. Am Ende sollten die Indizien genügend für sich selbst sprechen.
Am 20. April 2016 klingelte es abends bei dem Mann in seiner Staffelsteiner Wohnung. Draußen stand die Polizei, die ihn damit konfrontierte, dass er wohl vor wenigen Minuten einen Unfall gebaut habe. Doch das Bild, das der Angesprochene abgab, war ungünstig: "Verwaschene Aussprache und eine Fahne", wie ein Polizist im Zeugenstand aussagte. Ein Alkoholtest sollte gar 2,01 Promille ans Licht fördern. Aber von einem von ihm begangenen Unfall an einer Mauer mit einem Schaden in Höhe von über 700 Euro wollte der Senior nichts wissen, das stritt er ab. Doch er brachte ins Spiel, dass jemand anderes gefahren sein könnte.
Indes sprach viel gegen ihn. Da war die Nachbarin, die mit ihrer Tochter auf der Couch saß und plötzlich einen Knall hörte. Erst lief sie zum Fenster, dann hinunter auf die Straße. Was sie dort sah, war eine frisch beschädigte Mauer und ein krummer Gartenzaun. Auch hatte sie den Eindruck, ein Auto in der Farbe desjenigen ihres Nachbarn gesehen zu haben. Aber restlos sicher zeigte sie sich dazu während ihrer Zeugenvernehmung durch Staatsanwalt Timm Hain und Richter Stefan Hoffmann nicht.


Frische Kratzer und Steinchen

Doch ihr Hinweis sollte die Polizei an jenem Aprilabend zu dem 66-Jährigen führen und was sie vorne an seinem Auto fand, waren frische Kratzer und kleinste Steinchen, die auf die angefahrene Mauer vermuten ließen. Was aber von der Staatsanwaltschaft auf gleiche Höhe taxiert wurde, präzisierte Legal. Er brachte vor, dass die Mauer auf etwas anderer Höhe beschädigt worden sei als das Auto. Das mochte der einzige Trumpf der Verteidigung gewesen sein, denn im Folgenden, so sah es die Staatsanwaltschaft und so durfte es auch Richter Hoffmann gesehen haben, verstrickte sich der Beschuldigte mehr und mehr in Ungereimtheiten.
Denn tatsächlich kontaktierte er bald nach dem Geschehen den Eigentümer der beschädigten Mauer. Der, ein 56-Jähriger, erinnerte sich im Zeugenstand so: "Ich habe von ihm eine Zusage bekommen, dass ich ihm die Rechnung schicken solle, sie würde bezahlt."
Warum aber sollte jemand eine Rechnung für einen Schaden bezahlen, der von ihm nicht begangen worden sei? Zu dieser Frage äußerte sich der Angeklagte nicht, er blieb schweigend. Und noch etwas anderes ließ der Beschuldigte von selbst außen vor: dass, wenn er schon nicht gefahren sein will, jemand anderes an seiner Stelle den Pkw gegen die Mauer gesetzt haben und weitergefahren sein soll. Diesen Punkt flocht Hain in sein Plädoyer mit ein. Er hielt daran fest, dass der Indizienlage nach nur der Angeklagte der Fahrer und Flüchtende sein konnte, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht zu belangen sei. Auf Führerscheinentzug und eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro drängte Hain.


Schweigen nach dem Urteil

Auch Richter Hoffmann zeigte sich nach kurzer Bedenkzeit von der Schuld des 66-Jährigen überzeugt. Er verhängte gegen den bis dato unbescholtenen Staffelsteiner eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro sowie einen 18-monatigen Führerscheinentzug. Schweigend nahm der Verurteilte an.