Pferdemist nicht richtig entsorgt

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"Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Abfällen" lautete die offizielle Anklage, wegen der ein 64-Jähriger aus Hausen vor dem Amtsgericht in Forchheim stand. ...

"Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Abfällen" lautete die offizielle Anklage, wegen der ein 64-Jähriger aus Hausen vor dem Amtsgericht in Forchheim stand. Im Mai soll er auf seinem Pferdehof eine Abflussrinne mit Mist verstopft und damit die Verschmutzung von Erde und Boden in Kauf genommen haben. Doch nicht nur der Betreiber hatte Zugang zu der Lagerstätte, sondern auch die zahlreichen Einsteller, die ihre Pferde beim 64-Jährigen abstellen. "Wir möchten die Verantwortung nicht abstreiten, aber bei den Einstellern steht im Vertrag, dass sie den Mist ordnungsgemäß entsorgen müssen", erklärte Rechtsanwalt Axel Kranenbrock Richterin Silke Schneider.
Doch die war zunächst gar nicht überzeugt. "Das ist schon das zweite Mal, dass das passiert ist", ärgerte sich Schneider. Zum Schluss erklärte die Klage doch als unzulässig. Der Grund: Es wurde keine wissenschaftliche Untersuchung unternommen, ob der Mist tatsächlich schädlich war. Außerdem hatten viele Menschen Zugang zum Grundstück - der Angeklagte befürchtete einen Racheakt seines Nachbarn. "Am Abend war alles noch in Ordnung." Eine Verwarnung gab es für den 64-Jährigen trotzdem: Eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. sas