Gemeinderat Die Voranfrage eines Bauwilligen sorgt für längere Diskussion. Laut Bebauungsplan sind im Gebiet "Hofäcker" nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer zugelassen. Das Gremium spricht sich mehrheitlich für eine Ausnahme aus.
von unserer Mitarbeiterin Sylvia Hubele
Hallerndorf — Kann und darf im Pautzfelder Baugebiet "Hofäcker" ein Haus im Toskanastil errichtet werden? Ein diesbezüglicher Bauvorantrag führte am Dienstag im Hallern dorfer Gemeinderat zu einer längeren Diskussion.
Der Bebauungsplan schreibt Sattel- oder Krüppelwalmdächer vor. "Als der Bebauungsplan für das Baugebiet in Pautzfeld beschlossen wurde, waren diese Häuser noch kein Thema", sagte Bürgermeister Torsten Gunselmann (FWGSS). Das Gremium sprach sich bei zwei Gegenstimmen für eine Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan aus.
Kosten beim Bauwilligen Sollte allerdings das Landratsamt Forchheim von der Gemeinde Hallerndorf eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans verlangen, müssen die Kosten dafür von den Bauwerbern getragen werden.
Nicht alle Bürger haben es der Gemeinde gemeldet, wenn sie ihr Haus beispielsweise um einen Wintergarten erweitert oder das Dachgeschoss als Wohnraum ausgebaut haben. Somit entgingen der Kommune die Herstellungsbeiträge für Abwasser, die nach den Geschossflächen berechnet werden. Heinrich Schulte vom Satzungsbüro Müller in Veitshöchheim war von der Kommune beauftragt worden, die aktuellen Zahlen festzustellen. Diese Kalkulation soll dann die Basis für eine neue Satzung und für das Erstellen von rechtmäßigen Beitragsbescheiden sein. "In ihrer jetzigen Form ist unsere Satzung jedenfalls nichtig", machte Schulte deutlich.
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde insgesamt fast 17 Millionen Euro für Entwässerungsmaßnahmen ausgegeben, von denen rund 12,8 Millionen Euro umlagefähig sind.
Nach Abzug der Zuschüsse blieben noch 6,9 Millionen Euro für die Beitragszahler insgesamt übrig.
Dieser Betrag wird auf die Grundstücksflächen und Geschossflächen umgerechnet, sodass sich für Abwasser ein Grundstücksflächenbeitrag von 1,56 Euro pro Quadratmeter und ein Geschossflächenbeitrag von 9,40 Euro pro Quadratmeter ergeben würde, trug Schulte seine vorläufigen Ergebnisse vor.
Bürgermeister Torsten Gunselmann fasste kurz zusammen: "Alle Kosten, die von der Gemeinde in die Ableitung und Klärung des Schmutz- und Regenwassers gesteckt wurden, wurden ermittelt, ebenso wie alle Geschoss- und Grundstücksflächen.
Daraus werden die neuen Beiträge errechnet, die bei Neubau eines Hauses oder der Erweiterung des Wohnraums fällig sind."
Da die Kommunen bei der Finanzierung ihrer Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend arbeiten müssen, müssen die Anlieger Gebühren und Beiträge zahlen. "Wir leben noch auf der Insel der Glückseligen", wies Gunselmann auf den sensationell niedrigen Beitrag hin, der in anderen Kommunen weitaus höher sei.
Nachzahlung droht Wer beispielsweise in den vergangenen 20 Jahren einen 40 Quadratmeter großen Wintergarten an sein Haus gebaut, aber dies nicht der Gemeinde gemeldet habe, bekomme nach Rechtskraft der neuen Satzung einen entsprechenden Bescheid über aktuell 40 Euro.
Thomas Sawinsky von der Wählergemeinschaft Schlammersdorf lud alle Gemeindevertreter ein, das 40-jährige Bestehen des Kindergartens in Trailsdorf mitzufeiern. Außerdem bat er den Bürgermeister, die Schlammersdorfer einzubeziehen, wenn es um Entscheidungen über ein dortiges Gewerbegebiet gehe.