Neue Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach wurden veröffentlicht

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Der Gutachterausschuss des Landkreises Kronach am Landratsamt hat per Beschluss die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch festgelegt. Diese können ab sofort im Internet a...

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kronach am Landratsamt hat per Beschluss die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach gemäß Baugesetzbuch festgelegt. Diese können ab sofort im Internet auf der Seite www.bodenrichtwerte.bayern.de

eingesehen werden. Eine schriftliche Auskunft kann dort online oder beim Gutachterausschuss des Landkreises jeweils kostenpflichtig bestellt werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre ermittelt und dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung, unter anderem für die Erbschaftssteuer.

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der Kaufpreissammlung - also aller Grundstücksverkäufe der Jahrgänge 2017 und 2018. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- und kostenbeitragsfrei wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung oder den Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Weitere Informationen sind auch im Netz (www.landkreis-kronach.de) unter "Gutachterausschuss" zu finden. red