Der Bau des Radweges zwischen Doos und Waischenfeld ruft Kritik bei der Bund Naturschutz Ortsgruppe Ebermannstadt hervor.
Josef Hofbauer In einem offenen Brief hat die Bund Naturschutz Ortsgruppe Ebermannstadt-Wiesenttal die Vorgehensweise beim Radwegebau zwischen Doos und Rabeneck beim Staatlichen Bauamt in Bayreuth hinterfragt. Der Vorwurf: Die Maßnahmen seien in vielen Fällen nicht behutsam und schonend genug durchgeführt worden.
Den Einzelfall prüfen
Zwar unterstreicht Vorsitzender Christian Kiehr, dass der Bund Naturschutz den Ausbau von Radwegen grundsätzlich begrüße. Trotzdem müsse jeder Einzelfall genau betrachtet werden. So fragt Kiehr, warum der Radweg unbedingt asphaltiert werden muss.
Unverständlich ist ihm auch, warum für einen zwei bis drei Meter breiten Radweg das Erdreich in einem bis zu acht Meter breiten Streifen ausgekoffert wird. Ebenso sei nicht sichergestellt worden, dass bei Regen kein Erdreich in die Wiesent gespült wird. "Die Bedeutung des sensiblen Ökosystems der Wiesent mit seiner Bedeutung für die Fischbrut wurde somit fahrlässig ignoriert", zürnt Kiehr.
Rund vier Wochen später stellt das Straßenbauamt in einer fünfseitigen Stellungnahme fest, dass die Trassenführung das Ergebnis jahrelanger intensiver Vorbesprechungen und Abwägungen der betroffenen Träger öffentlicher Belange sei.
Bei einem Behördentermin hätten sich Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken, der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bayreuth sowie des Wasserwirtschaftsamtes Hof auf die nun realisierte Vorzugsvariante geeinigt. Als naturschonendste Linienführung sei die Variante rechts der Wiesent, mit einer möglichst engen Linienführung an der Staatsstraße favorisiert worden.
Alles geprüft
Der Darstellung des Bund Naturschutz widerspricht Baudirektor Schnabel. Wörtlich heißt es: "Die Lage im FFH-Gebiet und im Vogelschutzgebiet wurde beachtet und sowohl eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, als auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt."
Die Asphaltierung des Radweges verteidigt der Leiter des Straßenbaumtes mit dem Hinweis, dass beim Bau eines Radweges die gleiche Qualität wie bei einer Straße angeboten werden müsse. Das erhöhe die Akzeptanz der Nutzer. Die erforderliche Baufeldbreite werde nicht durch die Breite des Asphaltbandes des Geh- und Radweges bestimmt, sondern durch bauliche Erfordernisse des umgebenden Geländes. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sei das Baufeld auf ein unbedingt erforderliches Maß begrenzt worden.