Wer im Marktschorgaster Ortskern ein altes Gebäude saniert, bekommt künftig einen Zuschuss.
Die Marktgemeinde wird ein kommunales Förderprogramm zur Unterstützung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Förderoffensive Nordostbayern auflegen. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat am Donnerstagabend einstimmig. Das Fördervolumen des Marktes wurde auf jeweils 20 000 Euro für die Jahre 2019 und 2020 festgelegt.
Bürgermeister Hans Tischhöfer (FW) rechnet mit drei Privatmaßnahmen pro Jahr: "Wichtig ist aber, dass unsere privaten Anlieger das Förderprogramm auch annehmen." Zweck der Förderung sei die Erhaltung des gewachsenen Ortskerns und der angrenzenden Bebauung.
Am besten barrierefrei
Leer stehende oder vom Leerstand bedrohte privaten Gebäude sollten wiederbelebt werden, auch unter den Aspekten der Barrierefreiheit und der Energieeinsparung. "Die Förderung soll dazu beitragen, die allgemeinen Wohn- und Lebensverhältnisse zu verbessern. Die städtebauliche Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbilds und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden", erläuterte Tischhöfer. Gefördert werden ihm zufolge: ? Gebäudeabbrüche als Grundlage für eine Aufwertung oder eine Wiederbebauung; ? Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der Gebäude im inneren und äußeren Bereich; ? Maßnahmen an Fassaden und Dächern; ? Anlage beziehungsweise Neugestaltung von Vor- und Hofräumen, Einfahrten und Einfriedungen.
Die Höhe der Förderung kann pauschal bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen, jedoch maximal 50 000 Euro pro größerer Maßnahme am Gebäude oder maximal 10 000 Euro für die Außengestaltung.
Die anrechenbaren Ausgaben müssen mindestens 20 000 Euro betragen. Das Förderprogramm gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.
Auf Zustimmung stieß der Antrag von Heinrich Feulner, der an eine Garage im Unteranger ein Carport anbauen will. Einverständnis bestand auch mit dem Antrag von Werner Reichel auf Erteilung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung für ein Grundstück in der Gemarkung Pulst. Der Antragsteller will auf privatem Grund eine Christbaumkultur anlegen. Im Landschaftsplan der Marktgemeinde Marktschorgast ist das Grundstück bereits als "Waldfläche" ausgewiesen.
Keine Einwände hatte das Gremium gegen die beabsichtigten Bauleitplanungen der Stadt Bad Berneck sowie gegen die Änderung des Bebauungsplans "Sperracker-Bühl" der Nachbargemeinde Himmelkron.