Die Vorwürfe waren massiv. Doch was wog die Beweislast? Der Prozess um gefährliche Körperverletzung, Morddrohung und eine Nötigung zog auch ein...
Die Vorwürfe waren massiv. Doch was wog die Beweislast ? Der Prozess um gefährliche Körperverletzung , Morddrohung und eine Nötigung zog auch ein psychologisches Gutachten zu Rate.
Der 16. Februar 2020 dürfte den Wendepunkt in der Ehe des 36-jährigen Mannes aus dem Raum Redwitz bedeutet haben. Da nämlich, so dessen Frau, habe er sie in den Schwitzkasten genommen, einen Würgegriff an- und sie der Todesgefahr ausgesetzt. Es waren ihre Aussagen, aufgrund derer die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft leitete und es gab weitere.
So soll der Ehemann in Richtung seiner Frau und ihrem neuen Lebensgefährten etwas angekündigt haben. Von „kaltmachen“ und „umbringen“ war laut Staatsanwalt Ingo Knecht-Günther die Rede. Doch das Einzige, was der neue Freund der Ehefrau selbst mitbekam, geschah am 17. Februar 2020, als der Ehemann mit seinem Auto auf einem Lichtenfelser Parkplatz auf ihn zufuhr.
Besonders zu diesem Vorhalt sollte man in der von Richter Matthias Huber geleiteten Sitzung eine Regung des Angeklagten sehen. Der Mann schüttelte den Kopf. Ansonsten saß er reglos, mit Blick nach vorne und mit auf dem Tisch gefalteten Händen da.
Kein Wort des Angeklagten
„Möchten Sie sich dazu äußern?“, so Huber zu Prozessbeginn an den Angeklagten gewandt. Für den aber sprach dessen Verteidiger Till Wagler und der gab die Strategie seiner Verfahrensführung vor: „Er wird sich nicht äußern!“ Somit war der Moment der Zeugenvernehmung gekommen und als solche kam vor allem die jetzige Ex-Frau des Angeklagten in Betracht. Zu jenem 16. Februar befragt, holte sie in ihren Erinnerungen aus: „Das war der Tag, da hatte mein Freund Geburtstag (…) Da hat er (der Ehemann) meine Oberarme mit seinen Beinen fixiert, sich auf mich gesetzt und hat angefangen, mich zu würgen.“ Und weiter: „Ich habe keine Luft mehr bekommen und er hat mir die ganze Zeit in die Augen geschaut – ich hatte Todesangst.“