Stephan Herbert Fuchs Eine Packung Zigaretten, ein Fläschchen Schnaps, das ist die übliche Beute bei Ladendiebstählen. Eine Blumenampel als Diebesgut ist da...
Stephan Herbert Fuchs
Eine Packung Zigaretten, ein Fläschchen Schnaps, das ist die übliche Beute bei Ladendiebstählen. Eine Blumenampel als Diebesgut ist dagegen ausgesprochen selten. Aber genau so eine Ampel wurde einer 53-jährigen Frau aus dem Landkreis jetzt zum Verhängnis.
Die Angeklagte beteuerte vor Gericht, dass es sich um ein Missverständnis handle, doch Richter und Staatsanwalt wollten ihr nicht so recht glauben. Das Verfahren wegen Ladendiebstahls wurde zwar eingestellt, doch nur gegen eine relativ hohe Geldauflage von 1800 Euro. "Das war die teuerste Blumenampel meines Lebens", zeigte sich die Angeklagte am Ende der Verhandlung geknickt.
Einzig die Tatsache, dass das Geld dem Kulmbacher Tierheim zugute kommen soll, stimmte die Frau wenigstens einigermaßen zufrieden.
14,99 Euro hätte die Blumenampel normalerweise gekostet.
Wie es dazu kommen konnte, dass der Hausdetektiv eine Fangprämie von 50 Euro erhob und Anzeige erstattete, das schilderte die Frau wortreich vor Gericht. Sie habe in dem Baumarkt in der Lichtenfelser Straße zwei Säcke Rindenmulch gekauft und bezahlt und war mit dem Einkaufswagen auf den Parkplatz gefahren.
Preis auf Geldbeutel geklebt
Dort im Freigelände vor dem Markt waren die Blumenampeln ausgestellt. Die Angeklagte entschied sich für eine der Ampeln und packte sie in ihren Einkaufswagen, angeblich mit der Absicht, sie nach dem Verstauen der Rindenmulchsäcke ordnungsgemäß zu bezahlen. Sogar das Preisschild mit dem Strichcode hatte sie abgezogen und auf ihre Geldbörse geklebt, damit die Kassiererin die Ampel einscannen konnte, ohne dass die Angeklagte die Ware noch einmal mit in den Markt nehmen musste.
Doch dann passierten zwei Dinge: Die Tochter der Frau war mit dem
gemeinsamen Fahrzeug bereits zu der Tankstelle auf die andere Straßenseite gefahren, so dass die 53-Jährige sich mit ihrem Einkaufswagen vom Markt ziemlich weit entfernen musste, um einzuladen.
Zweitens war ihr bereits der Ladendetektiv auf den Fersen. Der 58-Jährige sprach die Frau an und forderte sie auf, mit in das Büro zu kommen. Dort sprach er ein einjähriges Hausverbot aus, forderte die 50 Euro Vertragsstrafe und schrieb eine Anzeige. "Dieser Mann hat mich so sehr bedrängt, dass ich widerwillig bezahlte und unterschrieb", so die Frau vor Gericht. Sie habe sich zwar entschuldigt, doch der Detektiv habe dermaßen auf sie eingeredet, dass sie keine andere Chance sah. Er habe ihr weder seinen Ausweis gezeigt, noch seinen Namen gesagt, nicht einmal das Blatt mit der Anzeige habe sie lesen dürfen, sagte sie.
Die Frau habe überhaupt nichts gesagt, entgegnete der Detektiv, der als Zeuge geladen war.
Er wunderte sich noch immer, dass die Angeklagte zwar die Fangprämie gezahlt habe, den Diebstahl aber abstreitet.
Dummerweise hatte die Angeklagte bereits eine Vorstrafe wegen Ladendiebstahls. Sie hatte im Oktober 2011 zusammen mit ihrer Tochter verschiedene Waren im Wert von fast 100 Euro im Kulmbacher Kaufland gestohlen und war deshalb zu 20 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. "Bei einer solchen Vorstrafe ist ein derartiges Verhalten absolut unverständlich", sagte Richterin Sieglinde Tettmann.
Nach langem Hin und Her einigte man sich schließlich auf die vorläufige Einstellung. Zahlt die Frau bis Ende Oktober die Geldauflage in Höhe von 1800 Euro zugunsten des Kulmbacher Tierheims, ist die Sache erledigt. Andernfalls treffen sich alle Beteiligten vor Gericht wieder.