Für einen Diebstahl und einen räuberischen Diebstahl mit Körperverletzung musste sich ein 33-Jähriger nun vor dem Bamberger Amtsgericht verantworten.
Annabelle Gunzelmann
Beim ersten Mal, am 17. September 2016, waren es Badeschuhe im Wert von ungefähr 30 Euro, die der Dieb einsteckte. Als eine Verkäuferin den Mann darauf ansprach, täuschte er Übelkeit vor und tat so, als ob er auf die Toilette laufen würde. Doch der Dieb lief die Treppen nach unten und floh mit der Beute.
Zweiter Vorfall zwei Tage später
Jedoch kehrte dieser Mann zwei Tage später in dasselbe Bamberger Kaufhaus zurück. Dort steckte er eine Hose im Wert von ungefähr 70 Euro unter seine Jacke. Der Ladendetektiv des Kaufhauses beobachtete den Dieb. Auf dem Weg zum Ausgang ließ der Mann einen Tester der Marke Dolce und Gabbana, dessen Neuwert 95 Euro beträgt, in seiner Jackentasche verschwinden. Doch nicht genug: Auf der Flucht schlug der Räuber den Ladendetektiv vor dem Ausgang des Kaufhauses ins Gesicht und türmte. Der Detektiv verlor durch den Angriff zwei Zähne im Oberkiefer und die unteren Zähne waren locker. Er musste ins Klinikum gebracht werden. Der Dieb war in einen Bus gestiegen und kurze Zeit später von der Polizei festgenommen worden.
Am Donnerstag musste sich der 33-jährige Landwirtschaftsingenieur aus Georgien vor dem Schöffengericht für seine Taten verantworten. Da Fluchtgefahr bestand, befand sich der Angeklagte die letzten sechs Monate in Untersuchungshaft in der Bamberger JVA.
Anklage: räuberischer Diebstahl
Der Mann wurde des Diebstahls und des räuberischen Diebstahls mit vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Weil der 33-Jährige kein Wort Deutsch spricht, musste bei der Gerichtsverhandlung eine Dolmetscherin anwesend sein.
Als Zeugen geladen waren der Ladendetektiv und die Verkäuferin, die den ersten Diebstahl beobachtet hatte. "Am Tag des ersten Vorfalls war ich nicht da. Ich weiß nur, was meine Kollegin mir über den Tatvorgang erzählt hat", sagte der Detektiv bei der Verhandlung. Beim zweiten Mal allerdings habe er den Dieb beobachten können und sei diesem gefolgt. Nachdem er ihn festgehalten habe, hätte er nicht einmal etwas sagen können, da schlug der Mann ihm schon ins Gesicht. Arbeitsunfähig sei er die Tage darauf allerdings nicht gewesen. Jedoch müsse er sich nun, in seinem bevorstehenden Urlaub, erneut zum Zahnarzt begeben.
Der Angeklagte hatte noch vor der Verhandlung eine schriftliche Entschuldigung an den Detektiv geschrieben. Auch im Gerichtssaal sagte er: "Ich fühle mich schuldig und bereue es sehr." Auch, dass er die Diebstähle gestand, wirkte sich positiv auf das Urteil aus.
Staatsanwalt hält an Anklage fest
Trotzdem hielt Staatsanwalt Thomas Heer an dem räuberischen Diebstahl fest. "Ich kann eine Flucht aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehen. Auch, dass man in Deutschland Arbeit sucht, um seine Familie ernähren zu können. Doch Diebstähle rechtfertigt es nicht", sagte Heer. Er plädierte auf zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten.
Verteidigerin Kerstin Rieger forderte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Ihr Mandant spreche kein Deutsch und habe nicht gewusst, dass es außer der Polizei und einer Security mit entsprechender Kleidung auch Ladendetektive gäbe. Deshalb habe er sich von dem Detektiv in ziviler Kleidung angegriffen gefühlt. Außerdem könne er in Haft keinen Besuch empfangen, da sich sein siebenjähriger Sohn, seine Frau und die restliche Verwandtschaft in Georgien aufhalten würden. Der Angeklagte weinte. Doch "das Gericht schließt sich vollkommen dem Staatsanwalt an", sagte Richterin Marion Aman. So wurde der 33-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Außerdem muss er für die gestohlenen Gegenstände und die Kosten des Verfahrens aufkommen.