In seiner Schlusssitzung hatte der Gemeinderat Neuenmarkt die Verbrauchs-gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung Neuenmarkt/Hegnabrunn und Schlömen sowie die Abwasserbeseitigungseinrichtung...
In seiner Schlusssitzung hatte der Gemeinderat Neuenmarkt die Verbrauchs-gebühren für die Wasserversorgungseinrichtung Neuenmarkt /Hegnabrunn und Schlömen sowie die Abwasserbeseitigungseinrichtung Neuenmarkt und See für den Kalkulations-zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027 neu festzusetzen. Die Beschlussfassungen im Gremium erfolgten einstimmig.
Kostendeckend ist ein Muss
Bürgermeister Alexander Wunderlich (CSU) stellte fest, dass die Verbrauchsgebühren zuletzt für den Zeitraum 2022 bis 2024 kalkuliert wurden: „Grundsätzlich sind die Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren, und die Benutzungsgebühr ist ein Entgelt für die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung, das heißt, dass erst ab dem Zeitpunkt, in der eine Anlage den Benutzern tatsächlich zur Verfügung steht, die Investition auch gebührenfähige Kosten darstellt.“
Für den neuen Kalkulationszeitraum 2025 bis 2027 war eine Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis 2024 sowie eine Vorauskalkulation für die Jahre 2025 bis 2027 durchzuführen. Danach ergeben sich ab dem 1. Januar folgende Gebühren:
Abwassergebühren Neuenmarkt /Hegnabrunn: Schmutzwasser: alter Preis 3,16 Euro , neuer Preis 2,56 Euro . Niederschlagswasser pro Quadratmeter: alter Preis 0,23 Euro , neuer Preis 0,21 Euro .
Abwassergebühren See: alter Preis 2,97 Euro , neuer Preis 3,59 Euro .