Michelbach: Öffentlichkeit hat Recht auf Information

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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wird im Zusammenhang mit den Wirecard-Untersuchungen des Bundestages erneut ein Fall für den Ermittlungsrichter...

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wird im Zusammenhang mit den Wirecard-Untersuchungen des Bundestages erneut ein Fall für den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof ( BGH ). Der Wirecard-Untersuchungsausschuss beschloss am Dienstag, beim BGH eine weitgehend ungeschwärzte Veröffentlichung der Berichte des Ermittlungsbeauftragten zur Arbeit von EY zu erzwingen.

Der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Hans Michelbach ( CSU ), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Coburg/ Kronach , sagte: „Es liegt im öffentlichem Interesse, dass die Geheimhaltung der Berichte des Ermittlungsbeauftragten aufgehoben wird. Dies ist wesentlich, damit sich die Bürger selbst ein vollständiges Bild vom Wirecard-Skandal machen können. In geschwärzter Form sind die Berichte aber nicht verständlich. Die Öffentlichkeit , die betrogenen Anleger und Finanzinstitute haben ein Recht auf Information.“ Die Berichte des Ermittlungsbeauftragten sind bislang auf Betreiben von EY zu weiten Teilen als „Geheim“ oder „Vertraulich“ eingestuft. EY hat sich einer Entstufung widersetzt, so dass die Berichte derzeit nicht veröffentlicht werden dürfen. red