Karl-Heinz Hofmann Weißenbrunn — Der Gemeinderat von Weißenbrunn hat in einer Sondersitzung den Teilanschluss für die Trinkwasserversorgung im Gemein...
Karl-Heinz Hofmann
Weißenbrunn — Der Gemeinderat von Weißenbrunn hat in einer Sondersitzung den Teilanschluss für die Trinkwasserversorgung im Gemeindeteil Hummendorf an die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) beschlossen. Zu der Sondersitzung hatte Bürgermeister Jörg Neubauer ( SPD ) eingeladen, weil die Frist für hohe Fördermittel für neue Wasserleitungen noch in diesem Jahr ausläuft.
In einem Fachvortrag erörterte Claudia Stephan vom SRP Schneider und Partner Ingenieur Consult Kronach die technischen Einzelheiten zur Einspeisung des Fernwassers in den Hochbehälter Thonberg.
Mehrbedarf durch Altenheim
Wie Bürgermeister Neubauer erläuterte, haben sich im Gesamtkonzept der Wasserversorgung Weißenbrunn für den Gemeindeteil Hummendorf neue Verhältnisse ergeben. Einmal liegt ein Bauantrag für den Bau eines Altenheims mit rund 200 Wohneinheiten vor, zum anderen wird die Firma Sitec weiter expandieren und dadurch werde sich auch der Wasserverbrauch erhöhen. Laut Diplom- Ingenieurin Claudia Stephan reichen die Druckverhältnisse im Bereich Hummendorf nicht mehr aus, dies gilt auch für Thonberg und Sachspfeife. Problematischer wird das noch bei einem Brandeinsatz, bei dem viel Löschwasser benötigt würde.
Dem pflichtete auch Michael Rüger (Sachgebietsleiter mechanisches Netzwerk der FWO) bei. Die Druckverhältnisse sind jetzt schon nicht ausreichend. Claudia Stephan teilte mit, dass die erforderliche Anbindung an die FWO über die RZWas (Richtlinien für Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen) 2018 mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert werden kann. Hierfür sei Voraussetzung, dass die Schlussrechnung für diese Maßnahme bis zum Jahresende 2021 eingereicht werden muss. Wenn dies nicht bis Jahresende realisiert wird, werde sich die Förderung nach der RZWas 2021 orientieren mit einer wesentlich niedrigeren Förderquote. Der Eigenanteil der Gemeinde würde bei RZWas 2018 rund 102 000 Euro betragen, bei der RZWas 2021-Förderung beträgt er circa 192 000 Euro.