Um einen Anreiz zu bieten, soll der CO₂-Preiszuschlag für den klimafreundlichen Brennstoffanteil bei Bio-Gas und Bio-Öl entfallen. Die Koalitionäre betonten unisono, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten und einzuhalten sind. "Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert", so heißt es in den Eckpunkten.
Was ist die 'Grün-Quote'?
Die Grün-Quote müssen die Versorger von Gas und Lieferanten von Heizöl beachten. Ab dem Stichtag müssen sie den Brennstoffen einen festen Anteil an grünem Gas (Biomethan, Wasserstoff) hinzufügen oder dem Heizöl beimischen. Öl und Gas können Hersteller mit Biomethan, grünem, blauem, orangem und türkisfarbenem Wasserstoff, mit Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan und Bio-Öl versetzen, heißt es in den Eckpunkten.
Für Ralph Henger, Forscher beim arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, geht die Idee der Grün-Quote in die falsche Richtung und gefährdet sowohl die Klimaziele als auch die Sozialverträglichkeit der Wärmewende. Er sieht in der Grün-Quote einen schweren Fehler, denn solche klimafreundlichen Gase oder Öle "sind bisher nicht im ausreichenden Maß auf dem Markt verfügbar".
Und er erläutert weiter: "Private Haushalte dürften damit in Zukunft mit der energieintensiven Industrie um knappes Grün-Gas konkurrieren. Die Folge: Die Kosten für Haushalte steigen und die begrenzten Mengen an Wasserstoff und Bio-Gas – zu denen es beispielsweise in der chemischen Industrie kaum Alternativen gibt – werden vollkommen ineffizient genutzt." IW-Forscher Henger geht davon aus, dass die Gasrechnung steigt, und zwar für einen Zwei-Personen-Haushalt bis 2035 auf dann rund 350 Euro pro Jahr. Resümierend lässt sich also sagen: Die Bio-Treppe zwingt den Hausbesitzer, sauberen Brennstoff zu kaufen, während die Grün-Quote sicherstellt, dass überhaupt genügend saubere Energie im Netz verfügbar ist.
Welche Rückwirkungen hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Wärmepumpe?
Konkret beziffert Kerstin Stratmann, Geschäftsführerin des ZVEI-Fachverbands Gebäudeenergie, den Preisanstieg für die Grün-Quote und Bio-Treppe. Stratmann schätzt im Interview mit dem Klimalabor von ntv, dass Bio-Gas und Bio-Heizöl teurer werden. Bio-Gas sei heute schon erhältlich und sei meist teurer (ca. 12 bis 20 Cent/kWh) als Erdgas. Ähnlich ist es beim Bio-Heizöl: Es ist im Schnitt 5 bis 15 Prozent teurer als klassisches, fossiles Heizöl. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt sogar auf 450 Euro jährlich. Auch die Bundesregierung geht davon aus, dass bei Einführung der Grün-Quote das Heizen mit Bio-Gas und Bio-Öl teurer wird.
Größere Auswirkungen auf den Absatz und zur Akzeptanz von Wärmepumpen befürchtet Kerstin Stratmann durch das geplante GEG nicht. Die Wärmepumpe sei unverändert die beste und wirtschaftlichste Lösung. "Daran wird die Abschaffung des Heizungsgesetzes nichts ändern", so die Expertin. Die Wärmepumpe hat 2025 die bislang beliebte Gasheizung bei den Verkaufszahlen sogar überholt. Sie ist erstmals die am stärksten nachgefragte Heizungstechnologie – nicht nur im Neubau, wie der Bundesverband der Heizungsindustrie (BDH) informierte.
Ob die in der Anschaffung teurere Wärmepumpe weiterhin die Nase vorn hat, liegt vor allem daran, ob es weiterhin beim Kauf eine staatliche Prämie gibt. An diesem Punkt gibt das Eckdatenpapier der schwarz-roten Koalition Entwarnung und Planungssicherheit. Dort heißt es unter dem Stichwort "Förderung": "Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt."
Wie sollen Eigentümer von Heizungen auf das geplante Gesetz reagieren?
Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, betont, dass die Gesetzesreform die Zeit der Unsicherheiten verlängert. Ein erster Gesetzesentwurf soll bis Ostern vorliegen. Hinzu kommt, dass Deutschland bis Mai 2026 die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht überführen will. Für Eigentümer bedeutet das vor allem, dass energetische Standards schärfer werden. Allerdings wird zunächst keine Zwangssanierung für Wohnhäuser eingeführt. Die EU setzt Leitplanken. Wie das EU-Recht im Bundestag umgesetzt wird, ist unklar.
Nach Auffassung von Christian Handwerk können private Haushalte aber trotzdem aktiv etwas tun und müssen nicht nur abwarten. Hauseigentümer sollten sich über Förderprogramme für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen informieren.
Zwar würde niemand zum Heizungstausch gezwungen. Aber finanziell könne es sich lohnen, über die Wärmepumpe nachzudenken. Eine bessere Hausdämmung, die Fenstersanierung oder ein smartes Heizungsmanagement sind ohnehin angesagt. "Das senkt den Verbrauch und die Kosten unabhängig vom Brennstoff", so der Experte der Verbraucherzentrale NRW. Energieberater oder Heizungsfachbetriebe könnten helfen, passende Konzepte zu entwickeln. Sie haben auch die passenden Informationen über Fördermöglichkeiten.
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