Auch hier sprach Gräbner von einem „schlechten baulichen Zustand“. Teile der Brücke sind beschädigt ebenso wie der Beton und das Betongefüge der tragenden Bauteile in einzelnen Bereichen. Um die Standfestigkeit wiederherzustellen, seien eine umfangreiche Sanierung beziehungsweise ein Neubau erforderlich.
Wie er weiter erklärte, sei die Brücke im Jahre 1962 zum letzten Mal saniert worden. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Gemeinde vor einiger Zeit bereits das Ingenieurbüro IVS mit der Nachberechnung der Tragfähigkeit beauftragt habe. Die Ergebnisse lägen mittlerweile vor. Allerdings würden ins Detail gehende Berechnungen mit Verkehrslasten nicht durchgeführt. Die Baunettokosten für die Instandsetzung lägen vor: 475 666 Euro. Ein Neubau der Brücke werde auf 1,06 Millionen Euro beziffert. Beide Maßnahmen müssten ohne staatliche Förderung durchgeführt werden. Diese gäbe es nur bei einer „Verbesserung der Brücke “, also wenn diese so angelegt wird, dass Begegnungsverkehr möglich wird. Allerdings liegen für diese Variante keine Kosten vor.
Das Ingenieurbüro wird nun mit der Gegenüberstellung der Varianten und Ausarbeitung von möglichen Querungsmöglichkeiten im Bereich der „Zigeunermühle“ beauftragt. Weiterhin wird die Brücke ab sofort nur für den „leichten Verkehr “ nutzbar sein.
Verkehrsüberwachung kommt
Geprüft wird auch der Antrag von Ingo Bauhs, der in Zeyern im Tannenweg 2 bis 8 eine Einbahnstraßenregelung fordert. Konkret geht es dabei um den Abschnitt ab Beginn der Straße „Am Kirchweg“ bis zur Einmündung „Leibersberg“. Ingo Bauhs begründete dies unter anderem mit der Absenkung der Straßenschulter Richtung neuer Grünfläche hangabwärts, hervorgerufen durch das hohe Verkehrsaufkommen und die teils hohen Fahrgeschwindigkeiten bergabwärts. Zudem stelle die derzeitige Regelung eine Gefahr für die Kinder dar. Es fehlten auch Ausweichmöglichkeiten.
Das Gremium will nun vor einer Entscheidung eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung anordnen und auswerten. Zudem sollen die Interessen abgewogen werden.
Zum etwa gleichen Beschluss kamen die Mitglieder des Bauausschusses beim Antrag von Hubert Bähr, der die Errichtung einer Tempo-30-Zone im gesamten Gemeindegebiet Zeyern fordert. Er begründet dies damit, dass durch die Rückstufung der Bundesstraße 173 und den Wegfall der Ampel kein sicherer Übergang der Ortsdurchfahrt möglich ist. Zudem soll durch Tempo 30 eine Verkehrsberuhigung sowie Reduzierung der Unfallgefahr wegen hoher Geschwindigkeiten erreicht werden. Michael Stöhr (ÜWG/FW) sprach von einer „staatlichen Gängelung“. Er appellierte an die Eigenverantwortung der Kraftfahrer . Norbert Gräbner wies darauf hin, dass ab sofort eine kommunale Verkehrsüberwachung und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.
Das Einvernehmen erteilten die Gremiumsmitglieder für den Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus in der Schützenstraße.