Kreuz macht Pavillon Platz

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Dieses Holzkreuz wird einem Info-Pavillon Platz machen. Foto: Josef Hofbauer
Dieses Holzkreuz wird einem Info-Pavillon Platz machen.  Foto: Josef Hofbauer

Der Landkreis Forchheim plant einen "Literatur- und Schlüsselberger Weg". Der Bauausschuss Ebermannstadt legte fest, wo der Info-Pavillon dafür hinkommt.

Josef Hofbauer Ein Info-Pavillon soll in Ebermannstadt den Gästen alles Wissenswerte über den "Literatur- und Schlüsselberger Weg" liefern. Diese touristische Attraktion soll spätestens zum Jubiläum "700 Jahre Stadtrechte" 2023 fertig sein.

Der Pavillon soll auch Treffpunkt und Ausgangspunkt für Stadtführungen sein, informierte Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE). So sollen mehr Touristen in die Innenstadt gelockt werden.

Noch gibt es keine Planung, wie der Pavillon aussehen wird. Allerdings haben die Mitarbeiter schon einen Standort festgelegt: Errichtet wird er auf dem Grundstück vor dem Landratsamtsgebäude, direkt gegenüber dem Ebermannstadter Wasserrad. Dort steht allerdings ein großes Holzkreuz mit einer Figur des Gekreuzigten. Das muss dem Info-Punkt weichen. Wohin das Kreuz versetzt werden soll, darüber gibt es bislang noch keine Vorschläge.

Standort ist wichtig

Wichtig sei, den Standort für den Pavillon festzulegen. Andernfalls sei eine Förderung über das europäische "Leader"-Programm nicht möglich.

Auch wenn noch völlig unklar ist, wie der Info-Punkt aussehen wird, ein paar Eckdaten stehen bereits fest. Das Bauwerk wird sich der Umgebung deutlich unterordnen. Hinsichtlich der Größe soll ein Rauminhalt von 75 Kubikmetern nicht überschritten werden.

Klar ist auch, dass der Pavillon aus Holz und Stahl errichtet wird. Da in diesem Gebiet laut Bebauungsplan nur Satteldächer zulässig sind, erteilte der Bauausschuss seine Zustimmung, dass der Info-Punkt auch ein Flachdach bekommen kann. Auch eine Dachbegrünung wurde grundsätzlich gebilligt. Auch hier war eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, weil der Bebauungsplan eine Dacheindeckung aus Ziegeln vorschreibt.

Festgehalten ist in dem Beschluss des Bauausschusses auch, dass eine Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange nicht zu erwarten sei. Das Vorhaben sei städtebaulich und planungsrechtlich vertretbar, das Orts- und Landschaftsbild werde nicht beeinträchtigt.