Nach dem verheerenden Brand in einem Londoner Hochhaus werden die Behörden auch in Deutschland aktiv. Das Bundesbauministerium möchte überprüfen, ob auch Ho...
Nach dem verheerenden Brand in einem Londoner Hochhaus werden die Behörden auch in Deutschland aktiv. Das Bundesbauministerium möchte überprüfen, ob auch Hochhäuser hierzulande einem ähnlichen Brandrisiko ausgesetzt sind und will mit den Bundesländern eine Datenbank aufbauen. Zuvor wurde bereits in Wuppertal ein Hochhaus vorsorglich geräumt, nachdem dessen Brandrisiko von den Behörden neu eingeschätzt wurde.
Im Landkreis Lichtenfels seien derweil keine regelmäßigen Kontrollen durch die Bauaufsichtsbehörde vorgeschrieben, erklärt Andreas Grosch, Sprecher des Landratsamts. Bei bestandgeschützten Gebäuden ist der jeweilige Bauherr beziehungsweise Eigentümer verantwortlich für den Brandschutz. "Das Landratsamt wird im Einzelfall tätig, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit erwarten lassen", berichtet Grosch. Bei Sonderbauten prüfen die Gemeinden selbst - immer nach "pflichtgemäßen Ermessen".
Als Hochhaus gilt in Bayern ein Gebäude, das über 22 Meter hoch ist, genauer gesagt, bei dem der Fußboden von mindestens einem Aufenthaltsraum mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt. Das sind Sonderbauten, bei denen unter anderem ein Brandschutznachweis erstellt werden muss. Im Landkreis trifft das auf insgesamt sechs Gebäude zu, teilt Grosch mit.
Nach den bauaufsichtlichen Richtlinien für Hochhäuser müssen etwa die Außenwände aus nicht-brennbaren Materialien bestehen. Bei Hochhäusern würden in der Regel Wärmedämmungen wie Mineralwollplatten verwendet, erklärt Grosch. Bei der Außendämmung werde häufig geschäumter Kunststoff eingesetzt.
dob