Kostenlos für Pflegende und Bedürftige

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Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige und Bedürftige kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt über die Gemeinden. Für pflegende Angehörige werden drei Schutzmasken, f...

Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige und Bedürftige kostenlos FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt über die Gemeinden. Für pflegende Angehörige werden drei Schutzmasken, für Bedürftige fünf Schutzmasken ausgegeben. Für die Stadt Wallenfels erfolgt die Ausgabe am Kulturzentrum (Eingang Großer Saal) ab heute zu folgenden Zeiten:

- Donnerstag, 21. Januar, 10 bis 11 Uhr

- Freitag, 22. Januar, 10 bis 11 Uhr

- Dienstag, 26. Januar, 10 bis 11 Uhr

- Mittwoch, 27. Januar, 10 bis 11 Uhr

Die Bürger werden gebeten, auch bei der Ausgabe die Regeln des Infektionsschutzes zu beachten. Pflegende Angehörige erhalten die Masken wie folgt: Für die Hauptpflegeperson werden jeweils drei Schutzmasken ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.

Für Bedürftige gibt es die Schutzmasken zu nachstehenden Bedingungen: Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden zunächst fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z. B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht. red