Kopfhörer kostet 900 Euro

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Stephan Herbert Fuchs Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro muss ein 60 Jahre alter Mann aus dem Landkreis den Diebstahl eines Kopfhörers im Wert von knapp 30 Euro büßen. Der ar...

Stephan Herbert Fuchs

Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro muss ein 60 Jahre alter Mann aus dem Landkreis den Diebstahl eines Kopfhörers im Wert von knapp 30 Euro büßen. Der arbeitslose Maurer hatte am 18. August des vergangenen Jahres in einem Verbrauchermarkt in der Albert-Ruckdeschel-Straße den Kopfhörer aus der Verpackung genommen und war ohne zu bezahlen durch die Information nach draußen gegangen.

Dabei hatte ihn nicht nur ein Verkäufer beobachtet, sondern auch eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

Er habe den Kopfhörer für sein Handy benötigt, aber kein Geld gehabt, also habe er die Ware kurzerhand eingesteckt, bekannte sich der Mann vor Gericht schuldig. "Den Kopfhörer konnten wir nicht mehr verkaufen", sagte der Verkäufer. Auch im Markt habe der Angeklagte gleich zugegeben, dass er geklaut hatte. Viel mehr blieb ihm aber auch nicht übrig.

Allerdings war es nicht der erste Diebstahl des 60-Jährigen. Im Laufe der Jahrzehnte hatte er es auf ein umfangreiches Strafregister mit elf Eintragungen gebracht. Mehrfach wegen Diebstahls, aber immer wieder auch wegen Trunkenheit im Verkehr wurde er bereits zu Geldstrafen verurteilt.

Eine Bewährungsstrafe von drei Monaten forderte Staatsanwalt Eik Launert wegen des umfangreichen Vorstrafenregisters und wegen der Tatsache, dass die Ware nicht mehr verkauft werden konnte. Zusätzlich beantragte der Anklagevertreter 100 gemeinnützige, unentgeltliche Arbeitsstunden.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied dagegen auf eine Geldstrafe. Weil der Angeklagte derzeit von Hartz-IV-Leistungen am Existenzminimum leben muss, setzte sie den Tagessatz auf zehn Euro an. Sie rechnete dem Angeklagten zugute, dass er tatsächlich kein Geld besaß, die Tat eingeräumt hatte und das Diebesgut einen relativ geringen Wert hatte.