Ab sofort gibt es eine tagesaktuelle Seite auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, welche kompakt von der Anzeige bis zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kompakt informiert. Die hier eingestel...
Ab sofort gibt es eine tagesaktuelle Seite auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, welche kompakt von der Anzeige bis zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kompakt informiert. Die hier eingestellten Angaben gelten sowohl für Arbeitsausfälle durch das Coronavirus als auch andere konjunkturelle Ursachen. Hier kann man Kurzarbeitergeld auch online anzeigen und beantragen www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei- entgeltausfall. ? Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. ? Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. ? Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden. red