Staatsanwältin bleibt hart
Als erste plädierte gestern Staatsanwältin Janina Leinhäupl. Sie verfolgte eine harte Linie und sah keinen Anlass für Strafmilderung. Die gemeinsame Tat sei von allen vier Angeklagten "vollumfänglich gebilligt" worden. Jeder hätte aussteigen und sagen können: "Halt, es reicht." Der Tatbeitrag sei allerdings unterschiedlich.
Leinhäupl hielt den Iranern zugute, dass sie sich entschuldigt, Reue gezeigt und bei einem Täter-Opfer-Ausgleich 6000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hätten. Es liege eine Spontantat vor, bei der "alles erst ins Laufen kam". Es müsse allerdings die rabiate Vorgehensweise gesehen werden, die psychische Belastungen des Opfers und von dessen Freunden, die von den Entführern angerufen wurden. Wenn sie das geforderte Geld nicht bezahlen, komme der Mann nicht lebend davon. Eine Frau habe angegeben, dass ihre Kinder immer noch Angst haben, auf die Straße oder zur Schule zu gehen.
Die Staatsanwältin forderte lange Haftstrafe: vier Jahre für den Fahrer der schwarzen Limousine (33) und drei Jahre und zehn Monate für den Iraner aus Braunschweig (25) wegen schweren Raubs in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und vorsätzlicher Körperverletzung; jeweils vier Jahre und zehn Monate für den Bruder des Fahrers (34) und den Pizzabäcker (29), der damals den Kontakt zu dem Schleuser in Kulmbach hergestellt hatte, wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub.
Verunsicherung
Dass ein Mann auf offener Straße in Kulmbach in einen Wagen gezerrt und entführt worden sei, "hat zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt, das kann nicht hingenommen werden", stellte der Vertreter des Nebenklägers, Rechtsanwalt Ralph Pittroff aus Kulmbach, fest. Sein Mandant habe immer noch Angst, aber die Entschuldigung der Angeklagten angenommen und "kein großes Strafverfolgungsinteresse mehr". Pittroff ging von einem minder schweren Fall aus und meinte, dass die Strafe unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegen könne.
Die vier Verteidiger waren sich einig, dass hier ein ganz und gar atypischer Fall vorliegt. In den Köpfen der Angeklagten sei der Gedanke verankert gewesen, dass sie einen Rückzahlungsanspruch hätten. "Sie wollten sich nicht zu Unrecht bereichern. Sie wollen nur das Geld zurückhaben, weil die Gegenleistung nicht erbracht worden war", sagte Rechtsanwalt Andreas Angerer, Köln.
Weiter sagte er: "Die vier Angeklagten sind garantiert keine Schwerverbrecher oder Höchstkriminellen." Sie hätten keine schwere Straftat geplant, sonst wäre sein Mandant nicht mit dem eigenen Auto nach Kulmbach gefahren. Er sei wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung zu verurteilen, so Angerer. Strafmaß: ein Jahr und sechs Monate.
Um eine Freiheitsstrafe mit Bewährung bat Rechtsanwalt Johannes Hock, Mainz, für seinen Mandanten, den 25-jährigen Kraftsportler und dreifachen Weltmeister im Powerlifting. Der Verteidiger verwies auf die Gesamtumstände des Falles, die eine Absenkung des Strafrahmens hergeben. Denn die Gegenüberstellung von den bösen Tätern und vom armen Opfer gelte hier nicht: "Die Täter waren nicht ganz so böse und das Opfer nicht ganz so gut."
Er überlege sich, so der Verteidiger, wie es rüberkommt, dass ein Schleuser neben dem Geld, für das er nichts gemacht hat, auch noch 6000 Euro bekommt.
Familie allein im Wald
Ihr Mandant, so Rechtsanwältin Yeter Kaplan aus Köln, sei nach Kulmbach nur wegen seines schlechten Gewissens mitgefahren, weil er den Kulmbacher Schleuser vermittelt hatte. Es seien viele Emotionen im Spiel, sagte sie: "Bei der missglückten Schleusung wurden eine Familie, Frau und Kinder allein in einem Wald in Rumänien zurückgelassen. Ich möchte nicht wissen, was deren Familien durchgemacht haben." Der 29-jährige Pizzabäcker habe von Anfang bei der Aufklärung des Sachverhalts mitgewirkt. Sie sprach sich für eine milde Strafe aus: "Bewährung muss drin sein."
Rechtsanwalt Frank Seebode, Köln, verwies darauf, dass sein Mandant zufällig dazugekommen und spontan ins Auto eingestiegen sei. "Er wollte nur seinen Bruder begleiten und das ihnen zustehende Geld zurückholen", sagte der Verteidiger. Der 34-Jährige ("Ihm geht es ausgesprochen dreckig in der U-Haft") habe "einen Riesenfehler" begangen: "Er hatte bisher nichts mit Gewalt zu tun." Er habe sich dem Verfahren gestellt und sei nicht abgehauen, als die drei Mittäter vor ihm verhaftet wurden. Seebode sprach von einem minder schweren Fall, stellte aber keinen konkreten Strafantrag.
Das Urteil wird heute verkündet.