Vorsorgevollmachten waren Thema eines Informationsabends beim CSU-Ortsverband Marktbreit-Segnitz. Vorsitzende Beate Pasch begrüßte Rechtsanwältin Grit Rückert als Referentin im gut besuchten evangelischen Gemeindehaus in Marktbreit, berichtet die Partei in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.

Die Referentin verdeutlichte wie wichtig Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind, um sein Leben auch nach Eintreten einer Beeinträchtigung nach eigenen Wünschen gestalten zu können. Viele seien der Meinung, wenn ihnen etwas passiert, könne der Ehepartner wichtige Entscheidungen treffen? Das sei ein Irrglaube.

Wer keine Vollmacht erstellt hat und in einer Situation kommt, in der Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können – aufgrund von Alter oder Demenz, Unfall oder schwerer Krankheit –für den müsse ein Betreuungsverfahren eingeleitet und ein Betreuer bestellt werden, der die Entscheidungen trifft. Selbst wenn Ehepartner oder erwachsene Kinder als Betreuer eingesetzt werden, dürften diese nicht frei und allein entscheiden, sondern seien einem Richter gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Alle wesentlichen Ausgaben und Entscheidungen müssten sie von diesem genehmigen lassen.

Es entwickelte sich eine angeregte Diskussion über Betreuung, wen man in der Vorsorgevollmacht nennen kann und wie man sicherstellt, dass sie Gültigkeit hat bei Banken, Behörden und im Krankenhaus. Referentin Rückert beantwortete viele Fragen. Ortsvorsitzende Pasch informierte, dass es im Herbst eine weitere Veranstaltung zum Thema Testament geben werde.