Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften hatte sich am Donnerstag ein 45-jähriger Lichtenfelser vor Gericht zu verantworten. 15 Monate Gefängnis stehen ihm laut Urteilsspruch bevor. Ohne Bew...
Wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften hatte sich am Donnerstag ein 45-jähriger Lichtenfelser vor Gericht zu verantworten. 15 Monate Gefängnis stehen ihm laut Urteilsspruch bevor. Ohne Bewährung.
Wiesbaden - Sitz des Bundeskriminalamts. Von dort kam eine Kriminaloberkommissarin angereist, die Ermittlungen zu dem Vorfall anstellte, der sich am 26. August 2017 zugetragen hat. Eine Videodatei, die einen explizit dargestellten Geschlechtsakt zwischen einem Mann und einem noch nicht einmal 14-jährigen Mädchen zeigte, soll der Lichtenfelser Arbeiter per Internet auf die Reise zu einem Bekannten geschickt haben.
Zeuge erscheint nicht
Der, selbst einschlägig vorbestraft, schien für das Verfahren unter Vorsitz von Richterin Daniela Jensch aber verhindert gewesen zu sein. Ob er etwas zur Entlastung des Angeklagten hätte beitragen können, bleibt fraglich. Nach Ansicht von Staatsanwalt Mario Geyer und Richterin Daniela Jensch wohl eher nicht, denn wie die Wiesbadener Kommissarin darlegte, hätten umfangreiche und Verwechslungen ausschließende Recherchen ein gefestigtes Bild davon ergeben, dass das Einloggen zur Verbreitung des Videos an der Wohnanschrift der Mutter des Angeklagten geschah.
Einschlägig vorbestraft
Die Mutter selbst ist unverdächtig, ihr Sohn nicht: Schon einmal saß er wegen eines ähnlichen Vergehens im Gefängnis. Dass diese Videodatei überhaupt bemerkt wurde, lag an einer halbstaatlichen amerikanischen Organisation, die sich dem Kampf gegen Kindesmissbrauch verschrieben hat und eine Plattform schuf, auf die internationale Polizei Zugriff hat. Wie sich außerdem herausstellte, war das versendete Bild als Motiv längst bekannt und befand sich auf einer Datenbank von Interpol.
Mehrmals suchte der Angeklagte ins Spiel zu bringen, dass sein Zugang womöglich gehackt worden sei und ihm jemand durch Versenden des Bildes habe Schaden zufügen wollen. "Das halte ich für lebensfremd", entgegnete dazu auf richterliche Nachfrage die Wiesbadener Kommissarin. "Meine letzte Verurteilung ist für mich sehr schambesetzt", erklärte der Angeklagte und schob hinterher, dass ein Gutachten zu ihm keine pädophilen Neigungen ergeben hätte. Auch Richterin Jensch suchte zeitweilig die sexuelle Ausrichtung des Mannes zu ergründen und dieser gab Bisexualität an. Das an sich wäre eher entlastend, aber zu schwer wog das von ihm vor Jahren Begangene. "Ihre Vorstrafe macht Sie nicht zum Täter, aber es rundet das Gesamtbild ab", sollte Jensch hierzu kurz vor Urteilsverkündung bemerken.
Rechtsanwältin Regina Taubert sah in dem Verfahren "mehr Fragen offen als geklärt". Vor allem verwies sie dabei auf den fehlenden Zeugen und die aus ihrer Sicht technische Machbarkeit eines Hackerangriffs. So plädierte sie im Wesentlichen auf Freispruch. Dem hielt Geyer entgegen, dass sich der Vorwurf "bei Ansicht des Sachverhalts bestätigt" habe, dass der Lichtenfelser "durch die Beweisaufnahme der Tat überführt" worden sei und dass ein Hackerangriff erfahrungsgemäß stets nur mit finanziellen Interessen ausgeführt wird. Von einem solchen Hintergrund wusste der Angeklagte aber nichts zu berichten.
Drei Monate unter der Forderung
18 Monate Haft ohne Bewährung forderte Geyer. Das Urteil selbst nahm der 45-jährige Mann gefasst entgegen.