Die Gemeinde Untersteinach führt die gesplittete Abwassergebühr nicht ein. Das beschloss der Gemeinderat. Die gesplittete Abwassergebühr wäre gerechter, erklärte der WGU-Gemeinderat Helmut Bergmann in...
Die Gemeinde Untersteinach führt die gesplittete Abwassergebühr nicht ein. Das beschloss der Gemeinderat.
Die gesplittete Abwassergebühr wäre gerechter, erklärte der WGU-Gemeinderat Helmut Bergmann in der Sitzung des Untersteinacher Gemeinderats. Aus diesem Grund beantragte Bergmann, dass die Berechnungsmodalitäten geändert werden. "Der kleine Bürger zahlt für den Verbrauchermarkt und für große Unternehmen die Gebühren mit, auch für stillgelegt Betriebe", erklärte Bergmann. Aus diesem Grund forderte er eine sogenannte gesplittete Abwassergebühr.
Verwaltungsleiterin Christiane Schuck erläuterte, dass die Berechnung des Abwassers schwierig sei. Denn beim Abwasser ließen sich die Menge und der Grad der Verschmutzung nicht exakt messen. Aktuell werde der Wahrscheinlichkeitsmaßstab angewandt. Das bedeute, dass bei Schmutz- und Niederschlagswasser nicht un-terschieden werde, sondern bei der Berechnung orientiere man sich am Frischwasserverbrauch in Kubikmetern.
Eine Alternative, so Schuck, wäre die gesplittete Gebührenkalkulation. Dabei werde die versiegelte Fläche in Quadratmetern berücksichtigt. Außerdem könne man diese Berechnung nach dem sogenannten Wirklichkeitsmaßstab noch verfeinern, indem man zusätzlich einen Versiegelungsbeiwert hinzuziehe. In der Praxis werde eine solch aufwendige Berechnung allerdings nur gemacht, wenn die Kosten für das Niederschlagswasser zwölf Prozent der gebührenfähigen Gesamtkosten überschreiten. Doch genau dies sei nicht der Fall, erläuterte Simon Kohl vom Ingenieurbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung.
Jede Haushaltsstelle wird bei dieser Berechnung untersucht. Für die Ermittlung des Schwellenwertes wird das Mischwasser zu einem Viertel der Straßenentwässerung zugeschlagen, zu 50 Prozent dem Schmutzwasser und zu einem weiteren Viertel der Niederschlagsentwässerung. Der Schwellenwert liegt für Untersteinach aktuell bei 11,1 Prozent - also unter der Zwölf-Prozent-Schwelle. Kohl gab zu bedenken, dass die Einführung der gesplitteten Gebühr nicht kostenlos sei.
Mehrfach betonte Helmut Bergmann (WGU), dass ihn persönlich der Schwellenwert nicht interessiere. "Ich möchte, dass das ordentlich gemacht ist. Ich möchte Gebührengerechtigkeit und Transparenz", sagte er.