Eine 50-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann kauften am Mittwochmittag in einem Supermarkt in der Hartmannstraße ein und trugen dabei keine FFP2-Masken. Auf Nachfrage erklärten sie, dass sie eine Mas...
Eine 50-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann kauften am Mittwochmittag in einem Supermarkt in der Hartmannstraße ein und trugen dabei keine FFP2-Masken. Auf Nachfrage erklärten sie, dass sie eine Maskenbefreiung hätten. Diese stellte sich als eine Bescheinigung aus dem Internet heraus, schreibt die Polizei. Die beiden erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. pol
Eine Anzeige wegen Verstoß gegen das infektionschutzgesetz. Hallo❓❓❓ werte Polizisten/innen oder Schreiber der polizeilichen Nachrichten. Ist es nicht auch eine Straftat mit einer ärztlichen Fälschung einen Betrug gegen das Infektionsschuzzgesetzes zu begehen❓ Ich persönlich fände es gut, wenn beide Personen für ein halbes Jahr hinter unterfränkische Gardinen kommen❗❗