Der Einbruch in ein Anwesen in Gaustadt bringt einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis für zwei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Auch weil er zum Tatzeitpunkt erst wenige Monate wieder auf freiem Fuß gewesen war.
Es ist kurz vor Mitternacht an einem Samstag im Februar, als Thomas und Anne D. (Namen geändert) nach Hause kommen. Erst als sie in ihrem Haus in Gaustadt sind, bemerken sie, dass alles durchwühlt ist. Ein Einbruch. Er sucht vergeblich nach seinen vier Armbanduhren, die er in einer Vitrine aufbewahrt hat. Ihr sind zwei Smartphones und ein Notebook abhanden gekommen.
Verräterische DNA-Spur
Später wird die Kriminalpolizei Bamberg nicht nur feststellen, wie der Dieb ins Haus gekommen ist. Über die Terrasse hat er mit einem vor Ort gefundenen Werkzeug die Türe ausgehebelt. Sie wird ihn auch anhand einer DNA-Spur zweifelsfrei identifizieren. Als einen den Ermittlungsbehörden im Umkreis bekannten Wiederholungstäter.
Weil eine zwei- bis vierjährige Haftstrafe zu erwarten ist, packt der Angeklagte vor Richterin Marion Aman, die mit ihren beiden Schöffen das Schöffengericht bildet, aus. Er gesteht die Tat und erklärt auch gleich, wofür er die Beute verwendet hat: Drogen. Zumindest einen Teil des Diebesgutes. Die anderen Dinge seien kaputt gewesen. Die hätte er weggeworfen.
Trotzdem ist den Eheleuten "ein relativ geringer Entwendungsschaden" von etwa 800 Euro entstanden, wie Staatsanwalt Marian Rübsamen konstatierte. Sowie ein Sachschaden an der Terrassentür von 50 Euro. "Das scheint mir aber schon zu Ihren Gunsten abgerundet, wenn man bedenkt, was ein Handwerker verlangt", so Richterin Aman zum Angeklagten.
Gefangener der Sucht
Seine Sucht nach immer härteren Rauschgiften führte den Mann in den letzten dreizehn Jahren vom Cannabis über Crystal Meth bis hin zu Kokain und Heroin. "Ich kann nicht davon lassen." Um sich die nötigen Geldmittel für die Rauschmittel zu beschaffen, wurde er bereits als Jugendlicher straffällig und macht nun als Erwachsener scheinbar nahtlos weiter. Nur unterbrochen von Gefängnisaufenthalten, wenigen Gelegenheitsjobs am Bau oder in der Reinigungsbranche und einer von sich aus abgebrochenen Therapie.
Die Liste der Vorstrafen, mit denen er die Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte in Nürnberg/Fürth, Bamberg, Hersbruck und Lauffen am Neckar seither beschäftigt hat, beginnt 2007, da war er noch nicht einmal 15 Jahre. Von klassischen Vermögensdelikten wie Schwarzfahren, Diebstahl in allen Variationen und Sachbeschädigung, über Gewaltdelikte wie versuchte, fahrlässige, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung, bis hin zu exotischen Fällen wie der Störung der Religionsausübung, dem Missbrauch von Notrufen oder dem Vortäuschen einer Straftat "arbeitete" sich der Angeklagte durch das Strafgesetzbuch. Nicht zu vergessen die zigfachen Beleidigungen und Bedrohungen.
"Beeindruckende Zahl"
Als der Prozessreigen alle Urteile zusammengefasst hatte, blieben dem Angeklagten acht Jahre Jugendstrafe. Angesichts der Tatsache, dass Jugendliche und Heranwachsende zu maximal zehn Jahren verurteilt werden können, eine "beeindruckende Zahl", so Rechtsanwältin Mareen Basler (Bamberg).