Jeder dritte Fall wird aufgeklärt

1 Min
Kfz-Meister Alexander Müller und Polizist Joachim Reininger begutachten einen Schaden: Wenn es sich hier um eine Unfallflucht gehandelt hätte, würde die eingeklemmte Glasscherbe vom gegnerischen Fahrzeug Rückschlüsse auf die Fahrzeugmarke zulassen. Foto: Ralf Ruppert
Kfz-Meister Alexander Müller und Polizist Joachim Reininger begutachten einen Schaden: Wenn es sich hier um eine Unfallflucht gehandelt hätte, würde die eingeklemmte Glasscherbe vom gegnerischen Fahrzeug Rückschlüsse auf die Fahrzeugmarke zulassen. Foto: Ralf Ruppert
 

Sachbearbeiter Joachim Reininger geht auf die Suche nach den Verursachern. Mit Hilfe von Zeugen, Werkstätten und Spuren schloss er im vergangenen Jahr 101 von 277 erfolgreich ab. Im Kreis ist die Quote ähnlich.

Die Ermittlungen nach einer Unfallflucht sind echte Detektivarbeit: "Heute hat jedes Fahrzeugteil eine eigene Nummer", berichtet Sachbearbeiter Joachim Reininger, und: "Mit größeren Lackteilen kann man sogar auf die Fahrzeugmarke schließen." Am hilfreichsten sind aber immer noch Zeugen-Hinweise: "Und wenn jemand nur einen Teil des Kennzeichens erkannt hat, hilft uns das schon weiter." Manchmal melde sich sogar ein reuiger Unfallflüchtiger, wenn er von seiner Unfallflucht in der Zeitung liest. Unterm Strich klärte Reininger im vergangenen Jahr 101 von 277 Unfallfluchten, also 36,5 Prozent. Im gesamten Landkreis lag die Quote bei 35,2 Prozent.
Bei kleinen Parkremplern sei oft die große Frage, ob der Verursacher den Unfall überhaupt bemerken konnte. "Manchmal können sogar wir keinen Schaden erkennen", sagt Reininger und verweist auf Stoßstangen aus Kunststoff, die wieder ihre ursprüngliche Form annehmen, obwohl sich dahinter ein Schaden verbirgt. Für die Suche nach Unfallfahrzeugen ist Reininger schon bis nach Ostheim gefahren, die Zusammenarbeit mit den Werkstätten sei gut, die meisten würden Unfallverursachern gleich empfehlen, sich bei der Polizei zu melden.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt: Schon ab einem Schaden von 1600 Euro könne der Führerschein gefährdet sein, während es keine Folgen habe, wenn man sich zu dem Schaden bekenne. Deshalb empfiehlt Reininger, sich immer an die Polizei zu wenden, wenn es zum Beispiel zum kleinen Parkrempler vor dem Supermarkt komme: Die Polizei kläre dann ab, ob ein Schaden vorliegt. "Wenn ich mich melde, kann ich nicht bestraft werden", sagt Reininger. Kosten fallen dafür übrigens keine an. Zudem sei man verpflichtet, mindestens 15 Minuten zu warten. Der Zettel mit Kontaktdaten hinterm Scheibenwischer alleine reiche jedenfalls nicht.
Von 126 auf 110 ging die Zahl der Unfallfluchten in Hammelburg zurück, die Aufklärungsquote sank von 38,9 Prozent (49 Fälle) auf 31,8 Prozent (35). "Das Kennzeichen liegt halt selten an der Unfallstelle", kommentiert Alfons Hausmann die Quote. Auch in Bad Brückenau ging die Zahl der Unfallfluchten zurück: von 80 auf 65, von denen 23 geklärt wurden. Bei einer trug ein Mensch Verletzungen davon. "Egal wie hoch der verursachte Schaden ist, eine Unfallflucht ist eine Straftat", sagt Daniel Seeburg, Leiter der Polizeiinspektion Bad Brückenau.