Am Landratsamt wurde eine Beratungsstelle für Inklusion eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen informieren Eltern und Lehrer über individuelle Fördermöglichkeiten.
katharina müller-sanke
Inklusion ist in aller Munde. Menschen mit Behinderung sollen nicht nur in unserer Gesellschaft akzeptiert, sondern als wichtiger und ganz natürlicher Bestandteil angenommen werden. Jeder einzelne Mensch soll in die Gesellschaft einbezogen und Behinderungen ohne Vorbehalte angenommen werden. Auf diesem ethischen Fundament ist 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten. Sie will Menschen mit besonderem Förderbedarf helfen, an Staat und Gesellschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzuhaben.
Und das geht schon in der Schule los. Kinder mit besonderem Förderbedarf sollen nicht mehr pauschal in eigenen Einrichtungen untergebracht sein. Vielmehr wird jedes Kind einzeln betrachtet.
Das bedeutet zwar mehr Möglichkeiten für die Kinder und ihre Entwicklung, es bedeutet aber auch, dass sich Eltern und Lehrer intensiv mit dem Thema Inklusion beschäftigen müssen.
Am Landratsamt Kulmbach ist nun eine neue Beratungsstelle eingeführt worden, die es so oder in ähnlicher Form an allen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden geben soll. Es ist eine Stelle, die Lehrer und Eltern unabhängig, unverbindlich, verschwiegen und vorbehaltlos darüber berät, welche Möglichkeiten es für Kinder mit besonderen Fähigkeiten gibt und welches Angebot möglicherweise das passende sein könnte.
Die Beratungstelle ist von drei Expertinnen besetzt: Christine Schödel, Studienrätin im Förderschuldienst und Beratungslehrerin in der Werner-Grampp-Schule in Kulmbach, Sabine Spies, stellvertretende Schulleiterin der Schule zur Erziehungshilfe mit Erfahrung als Beraterin an der Schulberatungsstelle
Oberfranken, und Liselotte Vießmann, Studienrätin im Grundschuldienst und Beratungslehrerin an der Max-Hundt-Schule in Kulmbach.
"Wir sagen niemandem, wie er sich entscheiden soll und wie ein Kind beschult werden sollte, wir zeigen lediglich die Möglichkeiten auf", betont Lieselotte Vießmann ihren Auftrag. Und das ist auch der Unterschied zum Mobilen Sozialpädagogischen Dienst, der die Beratung bisher größtenteils übernommen hat. Der MSD kennt die Kinder und ihre Leistungen, er kann damit nicht neutral sein. Auch die Einrichtungen selbst sind nicht neutral. "Es ist ein Abwägungsprozess zwischen idealer Förderung an einer speziellen Schule und der Teilhabe in der sozialen Gruppe, beides will abgewogen werden," betont Schulamtsdirektor Mario Schmidt. Die Beratungsstelle will Eltern bei dieser Abwägung unterstützen.
Bisher hat sich unter anderem die Schule in Mainleus bei der Beratungsstelle gemeldet.
Die Expertinnen der Beratungsstelle haben dort eine Lehrerfortbildung durchgeführt. Schließlich ist es nicht damit getan, ein Kind mit besonderem Förderbedarf mit in die Klasse zu setzen. Vielmehr muss genau eruiert werden, in welchem Fach das Kind benotet und wo es von der Notenpflicht befreit wird. Individuelle Lernziele müssen festgesetzt werden und vieles mehr.
Seit ihrer Gründung zu Beginn des laufenden Schuljahres hat die Beratungsstelle mehrere Kollegien beraten und fortgebildet. Nun soll gezielt die Beratung der Eltern im Vordergrund stehen. Ein erster Anlauf bei der Beratungsstelle ist immer Dienstags von 14 bis 15 Uhr im Zimmer 27 (beim Wartebereich und der Nummernausgabe) möglich. Ansonsten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Je nach Wunsch der Eltern kann dann flexibel ein Termin vereinbart werden.