In Jacket und Fußfesseln

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Mutmaßlicher Drogenhändler im großen Stil muss sich vor dem Kadi verantworten.

In Jacket und Fußfesseln betrat am Mittwoch ein 39-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis den Saal 14 des Amtsgerichts. Der Mann, der sich derzeit einer Drogentherapie unterzieht, sollte sich zu den massiven Vorwürfen äußern, die Staatsanwalt Johannes Tränkle in seine Richtung aussprach. Doch er tat es nur insofern, als dass er die Vorwürfe abstritt.

Es ging darum, dass um Mai/Juni 2019 herum in Ludwigsstadt Drogengeschäfte gelaufen sein könnten, in die der als Monteur tätig gewesene Angeklagte nach Sicht Tränkles verwickelt war. Konkret war die Rede von 500 Gramm Amphetamin, rund 150 Gramm Haschisch und 800 Gramm Marihuana, das gewinnbringend weiterverkauft werden sollte. So kam es laut Anklage zu einem Treffen dreier Männer, zu denen auch der 39-Jährige zählte. Doch schon ein paar Tage später soll an den Angeklagten eine verfängliche Anfrage ergangen sein, die nämlich, ob er nicht Abnehmer für eine größere Menge Rauschgift kenne. In diesem Zusammenhang verwies der Gefragte auf eine Person, die tatsächlich 200 Gramm Amphetamin zum Grammpreis von sechs Euro und 100 Gramm Marihuana zu 7,50 Euro pro Gramm übernahm.

Doch laut Anklageschrift habe sich nur wenige Tage von diesem Vorfall entfernt noch etwas zugetragen - eine weitere Geschäftsvermittlung über jeweils 100 Gramm Amphetamin und Marihuana. Zusammengefasst wertete die Staatsanwaltschaft dies als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Und das in zwei Fällen.

Ludwigsstadter Dunstkreis

Man durfte gespannt sein auf die Aussagen der Männer, die im Ludwigsstadter Dunstkreis mit dem Angeklagten zu tun hatten. Vor allem von einem Belastungszeugen dürfte sich die Staatsanwaltschaft viel versprochen haben. Auch er wurde in Fußfesseln vorgeführt, auch er unterzieht sich derzeit einer Therapie. Doch als der 37-Jährige auf dem Zeugenstuhl Platz genommen hatte, blickte er kurz dem Angeklagten ins Gesicht, der aber wich dem Blick aus. Eine Geste, die vermuten ließ, dass es ein Zerwürfnis gibt. Dann aber beharrte der Zeuge darauf, dass er in seinen bei der Polizei gemachten belastenden Aussagen "möglicherweise etwas durcheinandergebracht" habe. "Ich kann tatsächlich diese Aussagen nicht mehr wiedergeben", so der Mann. Richter Matthias Huber hegte Zweifel an dem Gehörten. "Ich kann mir das nicht vorstellen, denn Sie haben sehr umfangreiche Angaben gemacht (...), sehr detailreich." Doch nicht nur die Details, sondern auch das Grobe fehlte. "70 Prozent von damals kann ich nicht mehr wiedergeben, da ist Wirrwarr drin."

Beeindruckende Papierlage

Doch Matthias Huber hatte zu einem anderen Zeitpunkt des Verfahrens noch ein weiteres "Problem". Er versuchte so etwas wie "positive Aspekte für den Angeklagten zu sammeln". Nur: "Nach der Papierlage sage ich es Ihnen offen, ist Bewährung schwerer zu begründen." Die Papierlage war in der Tat beeindruckend. In 17 Fällen war der Mann aktennotorisch geworden und zu ihnen zählten Körperverletzungen, vor allem aber Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Noch ein zweiter Belastungszeuge sollte auftreten, doch auch er gab sich schlecht informiert und unwissend. Die von ihm gemachten Aussagen seien "unter dem Eindruck der Festnahme" geschehen und er könnte sie heute so nicht mehr wiederholen. Nach einer Weile des Überlegens entschied Richter Huber, dass es zu einem Fortsetzungstermin am 1. Dezember kommen wird. Dann wird ein Staatsanwalt in den Zeugenstand gerufen werden, der damals mit der Sache betraut war, dann kann es auch sein, dass abgehörte Telefonate als Beweismittel herangezogen werden. Vor allem aber wird noch der Zeuge von der Polizei herbeigebracht werden, der als Abnehmer für das Rauschgift im Verdacht steht.