Identifizierung von zu Hause

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Für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist die persönliche Arbeitslosmeldung zur Identitätsfeststellung bei der Arbeitsagentur gesetzlich vorgeschrieben. Seit Mitte März wurde wegen der Pandemie auf die...

Für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist die persönliche Arbeitslosmeldung zur Identitätsfeststellung bei der Arbeitsagentur gesetzlich vorgeschrieben. Seit Mitte März wurde wegen der Pandemie auf die persönliche Meldung verzichtet. Sie ist ausnahmsweise auch telefonisch oder online möglich, berichtet die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg.

Die persönliche Identifizierung muss jedoch nachgeholt werden. Bis zum 30. September kann man sie auch ohne persönliches Vorsprechen per Smartphone oder Tablet machen. Das extra hierfür entwickelte "Selfie-Ident-Verfahren" über die "Nect-App" aus den gängigen App-Stores macht es möglich.

Alle Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen seit kurzem ein Schreiben mit dem QR-Code, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene brauchen erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Das Selfie-Ident-Verfahren ist einfach, freiwillig, rund um die Uhr möglich und erspart den Weg zur Arbeitsagentur. Wer diese Möglichkeit nicht nutzen möchte, erhält zu einem späteren Zeitpunkt eine verbindliche Einladung, um sich persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren. red