VAG empfiehlt Masken weiter

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Seit Sonntag gelten in vielen Bereichen Lockerungen in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen – auch im ÖPNV. Die Nürnberger VAG hat deshalb ihre...

Seit Sonntag gelten in vielen Bereichen Lockerungen in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen – auch im ÖPNV . Die Nürnberger VAG hat deshalb ihre Regelungen angepasst. So ist eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in U-Bahnhöfen nicht mehr vorgeschrieben. Die VAG hat nun entschieden, dass dies bei den Regelungen in ihren Anlagen berücksichtigt wird, gleichwohl empfiehlt sie, freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen.

Und: Auch wenn es in den U-Bahnhöfen und in den Aufzügen im U-Bahn-Bereich keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer FFP2-Maske gibt, so gilt die Pflicht in den Fahrzeugen selbst auch weiterhin. Fahrgäste sind weiterhin zum Tragen einer medizinischen Maske (zwischen 6 und 15 Jahren) oder einer FFP2-Maske ab dem 16. Geburtstag verpflichtet. Aus-nahmen von der Maskenpflicht gibt es nur bei medizinisch begründeten Fällen und einem entsprechenden Attest.

Auch wenn die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Maskenpflicht mehr in den U-Bahnhöfen vorsieht, empfiehlt die VAG dringend, weiterhin überall dort Maske zu tragen, wo viele Menschen zusammenkommen oder eng stehen, und Rücksicht zu nehmen. Die Maske gilt als eine Maßnahme des Infektionsschutzes – unabhängig von Vorschriften.

Die VAG bittet die Fahrgäste weiterhin, auf Abstand zu achten und die unabhängig von Corona sinnvollen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Empfehlung, in die Ellenbeuge zu niesen oder zu husten.

Mehr Informationen zum Thema Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen unter vag.de. red