Regeln für Feiern während der Bergkirchweihzeit

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Anders als die Bergkirchweih sind die üblich gewordenen Nachfeiern in der Innenstadt keine städtischen Veranstaltungen. Polizei und Stadt sind darum...

Anders als die Bergkirchweih sind die üblich gewordenen Nachfeiern in der Innenstadt keine städtischen Veranstaltungen. Polizei und Stadt sind darum bemüht, dass dieses Feiergeschehen mit möglichst wenigen Gefährdungen und Störungen verbunden ist. Das berichtet der Rathaus-Report.

Die im vergangenen Jahr zu diesem Zweck erlassenen Regelungen für die Gastronomie haben demnach erfolgreich dazu beigetragen, dass die Belästigungen insbesondere der Anwohner durch Lärm und Müll sich auf ein erträgliches Maß beschränkt haben. Aufgrund dieser guten Erfahrungen hat die Stadt die gleichen Vorgaben für die Bergkirchweih 2023 nun als sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen.

Speisen und Getränke dürfen in wiederverwendbaren Bechern und Behältern bis 3 Uhr weiterhin auch für den Verzehr auf der Straße verkauft werden. Die Gastwirte müssen jedoch dafür sorgen, dass Gäste die Gaststätten nicht mit Glasflaschen, Krügen oder Gläsern verlassen. Um hohen Lärmbelastungen zu vermeiden, dürfen Fenster und Türen von Gaststätten ab 22 Uhr nicht mehr offen gehalten werden. Musikbeschallung der Außenbereiche, zum Beispiel durch Aufstellung von Musikboxen außerhalb des Gebäudes oder in geöffnete Fenster, sind nicht erlaubt.

Die Wirte werden wie im Vorjahr rechtzeitig auch direkt über die Regelungen informiert. In besonders gelagerten Fällen können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. red